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T-Mobile Handyschutz teilweise gesetzwidrig

Das Handesgericht Wien beurteilt fünf Klauseln in den Bedingungen zum T-Mobile Handyschutz als gesetzwidrig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im Auftrag des Sozialministeriums mit Verbandsklage gegen fünf Klauseln im T-Mobile Handyschutz (Stand 11/2011) vor.

Geklagt wurde die Generali Versicherung AG, welche im Hintergrund als Versicherer dieses Handyschutzes auftrat.

Das HG Wien beurteilt alle 5 beanstandeten Klauseln als gesetzwidrig.

Unzulässig ist etwa ein Abzug im Fall der Nichtbeibringung von Handy-Zubehör, die Leistungsfreiheit bei Schadenmeldungen nach Ablauf des Handyschutzes und der Ausschluss einer anteiligen Prämienabrechnung bei der vorzeitigen Auflösung des Handyschutzes.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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