Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im Auftrag des Sozialministeriums mit Verbandsklage gegen fünf Klauseln im T-Mobile Handyschutz (Stand 11/2011) vor.
Geklagt wurde die Generali Versicherung AG, welche im Hintergrund als Versicherer dieses Handyschutzes auftrat.
Das HG Wien beurteilt alle 5 beanstandeten Klauseln als gesetzwidrig.
Unzulässig ist etwa ein Abzug im Fall der Nichtbeibringung von Handy-Zubehör, die Leistungsfreiheit bei Schadenmeldungen nach Ablauf des Handyschutzes und der Ausschluss einer anteiligen Prämienabrechnung bei der vorzeitigen Auflösung des Handyschutzes.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.