Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte - im Auftrag der AK Vorarlberg - bereits 2013 gegen T-Mobile ein Urteil des Obersten Gerichtshofes erwirkt, wonach diese Werbung via SMS und Verschweigungsklausel zum einen aggressive Werbung darstelle und verboten sei, zum anderen dadurch keine gültigen Verträge zustande kämen.
Der VKI hat daher nunmehr gegen T-Mobile Exekution beantragt und hofft auf eine deutliche Beugestrafe des Gerichtes.
Unser Rat für belästigte Konsumenten:
1) Wenn Sie nicht reagieren, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Wenn Ihnen der Betrag von 1,90 Euro abgebucht wird, dann können Sie die Rückbuchung von T-Mobile verlangen.
2) Wenn Sie die Sache vom Tisch haben wollen und das Service ablehnen, dann sagen Sie via SMS einfach "Stop". Wir werden diese Unsitte schon noch generell abstellen.