Urteil: Haushaltsversicherung zahlt nicht Verlust durch gestohlene Bankomatkarte
Wurde eine Bankomatkarte bei einem Einbruch gestohlen, so muss die Haushaltsversicherung lt OGH - selbst wenn Karte und Code getrennt aufbewahrt wurden - nicht für den Schaden, der durch die Behebung vom Konto entsteht, aufkommen.