Urteil: Aliquote Sanierungskosten von Genossenschaft zu hoch berechnet
Vor Ablauf der Gebrauchstauglichkeit von Bestandteilen einer Wohnung ist vom Vermieter ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen. Danach können dem Mieter aufgrund von übermäßiger Abnutzung nur jene Sanierungskosten in Rechnung gestellt werden, die sich aus dem Verhältnis der Restlebensdauer der alten Sache zur Lebensdauer der neuen Sache ergibt.