Zum Inhalt

Telefonate und SMS ins EU-Ausland ab 15.5.2019 billiger

Telefonate und SMS von Österreich in ein anderes Land der EU werden ab 15.5.2019 für Verbraucher günstiger. Denn dann kostet ein Telefonat vom Heimatland ins EU-Ausland maximal 22,8 Cent pro Minute und für ein SMS von Österreich in ein anderes Land der EU dürfen maximal 7,2 Cent verrechnet werden.

Die Preisobergrenze gilt für Telefonate oder SMS, wenn die verbrauchten Einheiten verbrauchsabhängig pro Minute oder pro SMS abgerechnet werden. Wenn beispielsweise jedoch im Grundentgelt eine bestimmte Anzahl von Minuten und SMS ins EU-Ausland und auch in bestimmte Länder außerhalb der EU inkludiert sind, muss die Preisobergrenze von den Betreibern erst beachtet werden, sobald die inkludierten Minuten oder SMS der Flatrate aufgebraucht sind.

Wir empfehlen Ihnen, für Telefonate und SMS in ein anderes Land der EU zu prüfen, ob ein Tarif mit im Grundentgelt inkludierten Auslandsminuten bzw. SMS ins EU-Ausland günstiger ist im Vergleich zur verbrauchsabhängigen Verrechnung von Telefonaten und SMS von Österreich ins EU-Ausland.

Bevor Verbraucher einen von der Preisregulierung abweichenden "alternativen" Tarif wählen, muss der Anbieter diese darüber informieren, welcher Art die Vorteile sind, die sie dadurch verlieren würden.

Wer einen Tarif hat, der in Ergänzung zum Basistarif besondere Entgelte für Verbindungen ins Ausland vorsieht, muss vom Betreiber am 15.7.2019 automatisch auf den regulierten Standardtarif umgestellt werden. Betreiber müssen auch direkt auf Ihren Wunsch hin kostenfrei sowohl innerhalb eines Arbeitstages auf den regulierten Tarif als auch den alternativen Tarif umstellen.
Wer weiterhin die Konditionen seines "alternativen" Tarifs mit zB Auslands-Minutenpaketen nutzen will, muss das seinem Anbieter innerhalb von zwei Monaten ab dem 15.5.2019 mitteilen.

Siehe Art 5a der Verordnung 2015/2120 eingefügt durch Artikel 50 der Verordnung 2018/1971, Seite 31 hier.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von A1

Unterlassungserklärung von A1

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: E-Mail-Adresse) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von A1 verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. A1 hat am 21.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Datentransfergeschwindigkeit: Irreführende Werbung bei „Hutchison Drei“

Datentransfergeschwindigkeit: Irreführende Werbung bei „Hutchison Drei“

Beworbene versus tatsächliche Datentransfergeschwindigkeit: Hutchison Drei warb mit Maximalgeschwindigkeiten von 10 MBit/s und 40 MBit/s, die tatsächlich zur Verfügung stehende Bandbreite war laut Vertrag bloß halb so schnell. Laut OGH-Urteil eine irreführende Geschäftspraxis. "Bis zu"-Hinweise, dass es sich bei den Geschwindigkeiten um Maximalwerte handelt, beseitigen die Irreführung nicht.

Überhöhte Indexanpassung bei Handyvertrag von „Drei“

Überhöhte Indexanpassung bei Handyvertrag von „Drei“

Preisindexierungen haben aufgrund der hohen Inflation zu wesentlichen Preissteigerungen geführt. Ein Konsument konnte sich die Preiserhöhung auf seiner Handyrechnung jedoch nicht erklären. Er stellte fest, dass die Preiserhöhung nicht vom vereinbarten Angebotspreis berechnet wurde, sondern von einem doppelt so hohen Wert – eine für den Verein für Konsumenteninformation (VKI) unzulässige Vorgehensweise. Der Konsument erhielt mit Hilfe des VKI den unzulässig eingehobenen Betrag von „Drei“ zurück.

Unzulässige Klausel zum Kundendatenabgleich bei Sky Österreich

Unzulässige Klausel zum Kundendatenabgleich bei Sky Österreich

Der VKI hatte die Sky geklagt, nachdem diese ihren Kund:innen angekündigt hatte, personenbezogene Daten mit der Österreichischen Post abgleichen zu wollen. Der OGH wertete die zugrundeliegende Vertragsbedingung und zwei weitere Datenschutzklauseln von Sky für unzulässig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang