Die Preisobergrenze gilt für Telefonate oder SMS, wenn die verbrauchten Einheiten verbrauchsabhängig pro Minute oder pro SMS abgerechnet werden. Wenn beispielsweise jedoch im Grundentgelt eine bestimmte Anzahl von Minuten und SMS ins EU-Ausland und auch in bestimmte Länder außerhalb der EU inkludiert sind, muss die Preisobergrenze von den Betreibern erst beachtet werden, sobald die inkludierten Minuten oder SMS der Flatrate aufgebraucht sind.
Wir empfehlen Ihnen, für Telefonate und SMS in ein anderes Land der EU zu prüfen, ob ein Tarif mit im Grundentgelt inkludierten Auslandsminuten bzw. SMS ins EU-Ausland günstiger ist im Vergleich zur verbrauchsabhängigen Verrechnung von Telefonaten und SMS von Österreich ins EU-Ausland.
Bevor Verbraucher einen von der Preisregulierung abweichenden "alternativen" Tarif wählen, muss der Anbieter diese darüber informieren, welcher Art die Vorteile sind, die sie dadurch verlieren würden.
Wer einen Tarif hat, der in Ergänzung zum Basistarif besondere Entgelte für Verbindungen ins Ausland vorsieht, muss vom Betreiber am 15.7.2019 automatisch auf den regulierten Standardtarif umgestellt werden. Betreiber müssen auch direkt auf Ihren Wunsch hin kostenfrei sowohl innerhalb eines Arbeitstages auf den regulierten Tarif als auch den alternativen Tarif umstellen.
Wer weiterhin die Konditionen seines "alternativen" Tarifs mit zB Auslands-Minutenpaketen nutzen will, muss das seinem Anbieter innerhalb von zwei Monaten ab dem 15.5.2019 mitteilen.