Zum Inhalt

Telefonate und SMS ins EU-Ausland ab 15.5.2019 billiger

Telefonate und SMS von Österreich in ein anderes Land der EU werden ab 15.5.2019 für Verbraucher günstiger. Denn dann kostet ein Telefonat vom Heimatland ins EU-Ausland maximal 22,8 Cent pro Minute und für ein SMS von Österreich in ein anderes Land der EU dürfen maximal 7,2 Cent verrechnet werden.

Die Preisobergrenze gilt für Telefonate oder SMS, wenn die verbrauchten Einheiten verbrauchsabhängig pro Minute oder pro SMS abgerechnet werden. Wenn beispielsweise jedoch im Grundentgelt eine bestimmte Anzahl von Minuten und SMS ins EU-Ausland und auch in bestimmte Länder außerhalb der EU inkludiert sind, muss die Preisobergrenze von den Betreibern erst beachtet werden, sobald die inkludierten Minuten oder SMS der Flatrate aufgebraucht sind.

Wir empfehlen Ihnen, für Telefonate und SMS in ein anderes Land der EU zu prüfen, ob ein Tarif mit im Grundentgelt inkludierten Auslandsminuten bzw. SMS ins EU-Ausland günstiger ist im Vergleich zur verbrauchsabhängigen Verrechnung von Telefonaten und SMS von Österreich ins EU-Ausland.

Bevor Verbraucher einen von der Preisregulierung abweichenden "alternativen" Tarif wählen, muss der Anbieter diese darüber informieren, welcher Art die Vorteile sind, die sie dadurch verlieren würden.

Wer einen Tarif hat, der in Ergänzung zum Basistarif besondere Entgelte für Verbindungen ins Ausland vorsieht, muss vom Betreiber am 15.7.2019 automatisch auf den regulierten Standardtarif umgestellt werden. Betreiber müssen auch direkt auf Ihren Wunsch hin kostenfrei sowohl innerhalb eines Arbeitstages auf den regulierten Tarif als auch den alternativen Tarif umstellen.
Wer weiterhin die Konditionen seines "alternativen" Tarifs mit zB Auslands-Minutenpaketen nutzen will, muss das seinem Anbieter innerhalb von zwei Monaten ab dem 15.5.2019 mitteilen.

Siehe Art 5a der Verordnung 2015/2120 eingefügt durch Artikel 50 der Verordnung 2018/1971, Seite 31 hier.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt.

Unterlassungserklärung von A1

Unterlassungserklärung von A1

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: E-Mail-Adresse) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von A1 verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. A1 hat am 21.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang