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Telekom-Control: erstmals Auszahlungsverbot über Mehrwertnummern verhängt

Die TKK hat erstmals von ihrer neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und über die Mehrwertdienstrufnummern 0900/540517, 0900/540575 und 0900/540573 mit Bescheid vom 11.5.2012 einen ab diesem Datum auf drei Monate befristeten Auszahlungsstopp verhängt. Das heißt, dass der Dienstanbieter für diesen Zeitraum keine Entgelte für Anrufe zu diesen Rufnummern ausbezahlt bekommt.

Es besteht der begründete Verdacht, dass beliebige Telefonkunden angerufen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu verleitet werden, diese teuren Rufnummern, die 3,64 Euro pro Minute kosten, anzurufen. So wurde den Betroffenen mitgeteilt, dass ein Anruf bei diesen Mehrwertnummern die einzige Möglichkeit sei, einen kostspieligen Vertrag, beispielsweise einen Lotterievertrag, zu kündigen. Dabei entstehen den Anrufern durch das Telefonat, um den vermeintlichen Vertrag zu kündigen, Kosten von ca. 50,- Euro, obwohl diese nie einen Vertrag abgeschlossen haben.

Der Bescheid bewirkt, dass Telefonverbindungen, die vom eigenen Telefonbetreiber noch nicht an den Diensteanbieter ausbezahlt wurden, für drei Monate auch nicht ausbezahlt werden müssen. Bestätigt sich der Verdacht der missbräuchlichen Nutzung, ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Entgelte nicht bezahlt werden müssen und bereits bezahlte Telefonkosten für diese Verbindungen zu diesen Mehrwertnummern vom eigenen Telefonbetreiber zu refundieren sind, ohne dass der einzelne Kunde die Rechnung beeinspruchen muss.

http://www.rtr.at/de/pr/PI11052012TK

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