Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt gegen einige Telekommunikations-anbieter - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - Verbandsklagen wegen irreführender Werbung. Zahlreiche Telekom- und Internetanbieter hatten 2011 zu ihren monatlichen Fix-Tarifen jährliche Pauschalentgelte ("Servicepauschalen") eingeführt, ohne in ihrer Werbung ausreichend darauf hinzuweisen.
Der VKI ging in der Folge gegen jene Werbungen von Anbietern vor, die den unrichtigen Eindruck erwecken, sie böten den beworbenen Tarif zu einem fixen Grundentgelt an, zugleich aber verschleiern, dass weitere fixe jährliche Kosten verrechnet werden. Am Freitag, den 17.2.2012, verkündete der zuständige Richter am Handelsgericht Wien im Verfahren gegen UPC sein mündliches Urteil: Er sah die Werbung von UPC als irreführend an und gab dem Unterlassungsgebot des VKI statt.
UPC wurde somit jene Fernsehwerbung verboten, in der ein fixes Grundentgelt von monatlich 23,90 Euro beworben wird, wenn daneben ein ebenso fixes jährliches "Internet Service Entgelt" von 15 Euro zusätzlich verrechnet wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen Hutchison 3 wurde - in ähnlicher Sache - das Verfahren geschlossen. Das Urteil steht in diesem Fall noch aus.
"Die zusätzlichen ,Servicepauschalen‘ haben viele Konsumenten sehr verärgert. Vielen Kunden ist es nämlich unverständlich, weshalb die Anbieter neben fixen Grundentgelten heimlich zusätzliche Pauschalentgelte eingeführt haben. Schließlich wird damit auch der Preiswettbewerb unterlaufen, wenn diese Entgelte nicht in das beworbene Grundentgelt eingerechnet werden. Wir freuen uns, dass die Gerichte dabei sind, diese Unsitte abzustellen", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Der VKI ist auch mit Verbandsklage wegen irreführender Werbung gegen A 1 vorgegangen. Mit A 1 wurde am 22.2.2012 am Handelsgericht Wien ein Unterlassungsvergleich geschlossen (Volltext der Presseaussendung der AK Vorarlberg im Anhang).