Die DocLX Travel Events GmbH (idF kurz: DocLX) ist eine der größten Maturareiseanbieterin des Landes.
Laut HG (Handelsgericht) Wien bewirbt die DocLX Travel Events GmbH die von ihr veranstalteten Maturareisen unter anderem, indem sie Schüler der vorletzten und letzten Schulstufe in der Schule aufsucht, um sie zu einer Anmeldung für ihre Reise zu bewegen. Hierbei geht die Beklagte äußerst hartnäckig vor, wendet sich an einen oder mehrere Schüler einer Klasse via sozialer Netzwerke. Dabei nutzt sie auch Informationen aus diesen Kommunikationskanälen, die für die Schüler untereinander bestimmt waren. Durch hartnäckiges und intensives Anschreiben z.B. über WhatsApp erzeugt sie einen Gruppendruck, um die Schüler zu einer Buchung zu bewegen. Sie stellt auch Zusagen (wie Boni, Übernahme von Stornokosten) in Aussicht, die sie dann nicht einhält. DocLX ließ etwa selbst dann noch nicht von einer Schulklasse ab, als diese ihr kommunizierte, dass sie die Reise nicht buchen wollte.
Das HG Wien beurteilte diese Form der Kundenakquise als aggressive und unzulässige Geschäftspraktik (§ 1a UWG).
Als unzulässig beurteilte das Gericht auch die auf Rechnungen der DocLX abgedruckte Rücktrittsbelehrung, wonach der Rücktritt vom Vertrag schriftlich zu erklären sei.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 14.2.2018)
HG Wien 26.01.2018, 30 Cg 29/17t
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Klagevertreterin: Dr. Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien