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Unzulässige Klauseln in den Parcoursregeln für den 3D-Bogen-Parcours der HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH wegen fünf Klauseln in den von ihr verwendeten Parcoursregeln für den 3D-Bogen-Parcours abgemahnt. Die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH hat zu allen Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.

In den von der HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH verwendeten Parcoursregeln für den 3D-Bogen-Parcours befanden sich fünf Klauseln, die unzulässige Haftungsausschlüsse vorsahen. 

Zu folgenden Klauseln wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben:

  1. (…) Eltern haften für ihre Kinder. 
  2. (…) Die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH. haftet nicht für vom Schützen verursachte Personen oder Sachschäden.
  3. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Der Grundstücksbesitzer sowie die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH. übernehmen keine Haftung für eventuelle Personen oder Sachschäden.
  5. Bei Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung vom Grundbesitzer oder der HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH. übernommen.

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