Zum Inhalt

Unzulässige Klauseln in den Parcoursregeln für den 3D-Bogen-Parcours der HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH wegen fünf Klauseln in den von ihr verwendeten Parcoursregeln für den 3D-Bogen-Parcours abgemahnt. Die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH hat zu allen Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.

In den von der HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH verwendeten Parcoursregeln für den 3D-Bogen-Parcours befanden sich fünf Klauseln, die unzulässige Haftungsausschlüsse vorsahen. 

Zu folgenden Klauseln wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben:

  1. (…) Eltern haften für ihre Kinder. 
  2. (…) Die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH. haftet nicht für vom Schützen verursachte Personen oder Sachschäden.
  3. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Der Grundstücksbesitzer sowie die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH. übernehmen keine Haftung für eventuelle Personen oder Sachschäden.
  5. Bei Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung vom Grundbesitzer oder der HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH. übernommen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA Österreich Versicherungen AG wegen deren Klauseln geklagt, die die Möglichkeit, den Schadenfreibonus zu bekommen an eine elektronische Kommunikation knüpfen. Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, gab dem VKI somit Recht und erklärte die eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang