Zum Inhalt

Unzulässige Klauseln in den Parcoursregeln für den 3D-Bogen-Parcours der HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH wegen fünf Klauseln in den von ihr verwendeten Parcoursregeln für den 3D-Bogen-Parcours abgemahnt. Die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH hat zu allen Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.

In den von der HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH verwendeten Parcoursregeln für den 3D-Bogen-Parcours befanden sich fünf Klauseln, die unzulässige Haftungsausschlüsse vorsahen. 

Zu folgenden Klauseln wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben:

  1. (…) Eltern haften für ihre Kinder. 
  2. (…) Die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH. haftet nicht für vom Schützen verursachte Personen oder Sachschäden.
  3. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Der Grundstücksbesitzer sowie die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH. übernehmen keine Haftung für eventuelle Personen oder Sachschäden.
  5. Bei Schäden durch höhere Gewalt wird keine Haftung vom Grundbesitzer oder der HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH. übernommen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang