Zum Inhalt

Unterlassungsexekution: GMX muss Beugestrafe zahlen

Rekursgericht bestätigt titelwidriges Verhalten von GMX.

Der VKI führte - im Auftrag des BMASK - eine Verbandsklage gegen die Firma GMX Internet Services (nunmehr 1&1 Mail und Media GmbH), in der zahlreiche Verstöße gegen das Konsumentenschutzgesetz inkriminiert wurden. Mit gerichtlichem Unterlassungsvergleich vom 19.11.2010 verpflichtete sich der E-Mail Diensteanbieter die zahlreichen gesetzwidrige Praktiken bei Geschäftsabschlüssen mit Verbrauchern im Internet in Hinkunft zu unterlassen und den gesetzlich vorgesehenen Informationspflichten nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) nachzukommen. Wegen mehrerer Verstöße gegen den gerichtlichen Vergleich ging der VKI mit einer Unterlassungsexekution vor. Denn Konsumenten beschwerten sich immer wieder, dass sie nicht gesetzeskonform über die automatische Vertragsverlängerung informiert wurden und nach wie vor Rechnungen von GMX nach Ablauf der Testphase für ProMail oder TopMail erhalten hatten. Nun bestätigt das Rekursgericht das titelwidrige Verhalten von GMX und verpflichtet das Unternehmen zur Zahlung einer Beugestrafe von € 3.000,--.

Rechtswidrige Praxis
Viele GMX-Kunden, die sich bisher einer Gratis-E-Mail-Adresse über www.gmx.at bedient hatten und die ein Gratis- und Schnupperabo in Form eines Geburtstags- oder Überraschungsgeschenk angeklickt hatten, waren nach Ablauf der Testphase plötzlich mit Rechnungen von GMX konfrontiert. Dass sich dieses "Geschenk" für ProMail oder TopMail nach Ablauf der Testphase automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnements umwandelte, stand nur im Kleingedruckten. Viele Konsumenten berichten nach wie vor, dass GMX seinen gesetzlichen Informationspflichten nach dem KSchG nicht nach kommt. Insbesondere werden die User nicht gesondert vor Ablauf der Testphase auf die automatische Vertragsverlängerung und auf ihre Kündigungsmöglichkeit hingewiesen. In diesem Fall müssen Verbraucher die Rechnungen, die sie von GMX aufgrund der durch Stillschweigen vorgesehenen automatischen Vertragsverlängerung für ProMail oder TopMail erhalten, nicht bezahlen.

(Siehe auch: Gesetzwidrige Praktiken erfolgreich bekämpft)


Tipps für Konsumenten
Für betroffene Konsumenten bedeutet der Unterlassungsvergleich, dass die nach Ablauf der Testphase durch Verschweigung zustande gekommenen Verträge für ProMail oder TopMail unwirksam sind. Wir empfehlen Konsumenten gegen die von GMX geltend gemachte Forderung unter Hinweis auf die Unwirksamkeit zu protestieren. Sollte sich GMX nach wie vor nicht daran halten, dann können Betroffene die Verstöße dem VKI melden.

Die Unterlassungsexekution ist rechtskräftig

LG Wien 7.10.2011, 47 R 463/11b

Vertreterin  der betreibenden Partei: Dr. Kosesnik-Wehrle, RA in Wien

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt.

Unterlassungserklärung von A1

Unterlassungserklärung von A1

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: E-Mail-Adresse) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von A1 verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. A1 hat am 21.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang