Zum Inhalt

Unzulässige Klauseln in Autovermietungs-AGB

LG Wr. Neustadt erklärt AGB einer Autovermietung für unzulässig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Sixt GmbH wegen rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage.
Das Landesgericht Wiener Neustadt erklärte dabei zwei der eingeklagten Klauseln der AGB der Autovermietung für unzulässig.
Eine Klausel welche die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dritten Personen im Falle eines Unfalles der Einschätzung und Willkür von SIXT überlässt wurde vom Gericht in der Gesamtheit als unzulässig angesehen.
Auch eine Klausel welche mehrere Mieter, sowie Personen denen das Mietauto überlassen wird bis zu vollen Höhe  der Forderung haften lässt, wurden vom Landesgericht Wiener Neustadt als nicht zulässig beurteilt.
Zulässig ist laut Gericht jedoch eine Klausel welche SIXT im Falle leichter Fahrlässigkeit maximal bis zur Höhe des vereinbarten Mietentgeltes (außer bei Personenschäden) haften lässt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stand 30.1.2015)

LG Wr. Neustadt 23.01.2015, 25 CG 37/14k
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang