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Unzulässige Klauseln bei Mietwagenfirma

Unzulässige Klauseln können nicht nur in den als solche bezeichneten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" enthalten sein, sondern auch an anderer Stelle im Mietvertragsformblatt oder etwa einem Übernahme-/Rückgabe-Protokoll versteckt sein. So etwa im vorliegenden Fall der Firma Megadrive Autovermietung GmbH, einer 100 %igen Tochter der Charterline Autovermietung GmbH, besser bekannt als "Buchbinder rent-a-car".

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mahnte - im Auftrag des Sozialministeriums - Klauseln der Megadrive Autovermietung GmbH ab, die im Übernahme-/Rückgabe-Protokoll enthalten waren.

Megadrive Autovermietung GmbH verpflichtete sich daraufhin zur Unterlassung und gab eine strafbewerte Unterlassungserklärung ab, wonach es folgende Klauseln (wie auch sinngleiche Klauseln) in Zukunft nicht mehr verwenden werde und es sich in Zusammenhang mit bereits geschlossenen Verträgen auf diese Klauseln nicht berufen werde:

1.    Ich übernehme die schuldensunabhängige Haftung gemäß dem unterschriebenen Mietvertrag für sämtliche, während meiner Mietdauer verursachten Beschädigungen.

2.    Ich bestätige, dass sich das Mietfahrzeug in oben beschriebenem Zustand befindet und übernehme die Verantwortung bis zur physischen Rücknahme durch Megadrive Enterprise.


3.    Ist das Rücknahmeformular nicht vom Mieter und Megadrive Enterprise gezeichnet, hafte ich für alle neu festgestellten Schäden.

Die Unzulässigkeit der vorstehenden Klauseln 1-3 ergibt sich insbesondere daraus, dass sie eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden vorsehen. Da für die damit bewirkte Schlechterstellung des Kunden eine sachliche Rechtfertigung nicht ersichtlich ist, bergen die Klauseln eine gröbliche Benachteiligung.

4.    Schäden können über Kreditkarte oder Rechnung belastet werden.

Weder müssen Kunden damit rechnen, dass bei Bekanntgabe einer Kreditkarte zur Begleichung des Mietzinses diese auch mit anderen Nebenforderungen belastet wird, noch ist die damit bewirkte Beweislastverschiebung zum Nachteil eines Verbrauchers zulässig: Bei einer Abrechnung via Kreditkarte kommt der Kunde in die für ihn ungünstige Situation, einen bereits eingezogenen Betrag beim Unternehmen zurückfordern zu müssen, wenn er der Schadensverrechnung des Unternehmens widerspricht. Eine ähnliche Klausel hat das HG Wien bereits für rechtswidrig erkannt; diese Entscheidung wurde vom OLG Wien rechtskräftig bestätigt.

5.    Ich akzeptiere die Mietbedingungen von Megadrive Enterprise.


Die Unzulässigkeit der Klausel ergibt sich auch hier zum einen daraus, dass die Klausel für den Kunden überraschend und nachteilig ist, insbesondere wenn er in Wahrheit keine Möglichkeit hatte, von den Mietbedingungen Kenntnis zu erlangen oder wenn etwas Abweichendes vereinbart wurde; zum anderen beruht sie auch darauf, dass die entsprechende Bestätigung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, da er demnach unabhängig von den gesetzlichen Beweisregelungen beweisen müsste, dass die Mietbedingungen entgegen dieser Bestätigung nicht in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden.

Wer einen Mietwagenservice in Anspruch nehmen möchte, ist daher gut beraten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht als gegeben hinzunehmen und  bei Unsicherheiten - auch wenn eine fragwürdige Vorgehensweise des Unternehmens in den AGB Deckung finden soll - deren Zulässigkeit zu hinterfragen.

Hilfe bietet das Beratungszentrum des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), an das sich Betroffene wenden können.



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