Der Großteil der beanstandeten Klauseln wurde von den Vorinstanzen bereits rechtskräftig für unzulässig erklärt. Der Oberste Gerichtshof beschäftigte sich aufgrund der Revisionen daher inhaltlich mit zwei Klauseln sowie mit dem Umfang der "Leistungsfrist".
Während der Oberste Gerichtshof eine Klausel zur Wertsicherung mit einer Anpassung an den Verbraucherpreisindex für zulässig ansah, ist eine Klausel zur zusätzlichen Zahlungsverpflichtung des Kunden auf EUR 79,90 bei vorzeitiger Kündigung unzulässig. Sehr erfreulich an diesem Urteil ist, dass sich T-Mobile ab sofort nicht mehr auf diese gesetzwidrige Klausel berufen darf (und nicht wie in anderen OGH-Entscheidungen dem Unternehmer hierfür eine Frist von ein paar Monaten eingeräumt wird).
OGH 30.1.2017, 6 Ob 235/15z
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien