Der VKI stellte bei einer Überprüfung der AGB der Diners Club Bank AG zahlreiche gesetzwidrige Klauseln fest. Diners Club gab anschließend eine Unterlassungserklärung über 24 Klauseln ab.
Hinsichtlich der übrigen Klauseln brachte der VKI eine Verbandsklage ein. Das Gericht stellte die Gesetzwidrigkeit von 10 Klauseln fest. Die Diners Club Bank AG brachte daraufhin Berufung ein. Das OLG Wien bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Nun liegt auch die Entscheidung des OGH vor.
Klauseln wie zB die Haftung zum Nachteil des Verbrauchers einschränken, zu hohe Spesen bei der Versendung von Kontoauszügen vorsehen oder die erhöhte Mahnspesen vorsehen, die nicht im Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sind gesetzwidrig.
OGH, 24. Juli 2014, 1 Ob 105/14v
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Klagevertreter: Kosesnik-Wehrle & Langer, RAe-KG in Wien