Eine vom OLG Wien als gesetzwidrig eingestufte Klausel sah vor, dass die Zalando AG entgegen den gesetzlichen Regelungen bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung keinen Schadenersatz zu leisten hätte.
Eine weitere unzulässige Klausel betrifft die Dauer, in der Zalando eine bestellte Ware bei höherer Gewalt nicht liefern kann, der Verbraucher aber in der Zeit - zu lange - an den Vertrag gebunden ist.
Überdies sind unzulässige Klauseln zur Datenweitgabe in den AGB enthalten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 23.9.2014).
OLG Wien 27.8.2014, 5 R 26/14a
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer - Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KG