Zum Inhalt

Unzulässige Klauseln von Zalando

Das OLG Wien erklärte 7 von 9 Klauseln der AGB von Zalando als gesetzwidrig.

Eine vom OLG Wien als gesetzwidrig eingestufte Klausel sah vor, dass die Zalando AG entgegen den gesetzlichen Regelungen bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung keinen Schadenersatz zu leisten hätte.

Eine weitere unzulässige Klausel betrifft die Dauer, in der Zalando eine bestellte Ware bei höherer Gewalt nicht liefern kann, der Verbraucher aber in der Zeit - zu lange - an den Vertrag gebunden ist.

Überdies sind unzulässige Klauseln zur Datenweitgabe in den AGB enthalten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 23.9.2014).

OLG Wien 27.8.2014, 5 R 26/14a
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer - Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KG

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen vier unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang