Grund zu Beanstandung gaben insbesondere jene Vertragsbestimmungen, wonach bei einem Rücktritt vom Vertrag auch unmittelbar nach Vertragsabschluss, sobald nur ein Partnervermittlungsvorschlag erstattet wurde, ein Großteil des Gesamtentgelts zu bezahlen wäre. Die Klauseln waren dabei auch so formuliert, dass VerbraucherInnen die wahre Rechtslage verschleiert wird. Insgesamt fanden sich in den Vertragsunterlagen der Höfner & Meyer OG zahlreiche Verstöße gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
Mit der abgegebenen Unterlassungserklärung hat sich das Unternehmen dazu verpflichtet, die folgenden Klauseln und sinngleiche Vertragsbestimmungen zukünftig nicht mehr zu verwenden und sich auf diese in bereits geschlossenen Verträgen auch nicht zu berufen.
Anmerkung: Die nicht-kursiv gesetzten Passagen waren nicht Teil unserer Beanstandung; die Verweise in den Klauseln (etwa auf Punkt 2 bzw. auf Punkt 10) sind im Vertrag enthalten und beziehen sich nicht auf unsere nun folgende Auflistung:
1. Partnervermittlungsvertrag (...) abgeschlossen zwischen (...) Höfner & Meyer OG (...) und (...) nach umfangreicher vorvertraglicher Information bezüglich KSchG, FAGG und AGV (...).
2. Die/Der Auftraggeber/in nimmt zur Kenntnis, dass das Partnerinstitut Noblesse / Höfner & Meyer OG zum Zwecke der Erstellung eines Partnervorschlages auch mit anderen Partnervermittlungen kooperieren und geprüfte Partneradressen österreichweit weiterleiten darf, um dem/der Auftraggeber/in bei der Partnersuche bis zum Erfolg behilflich zu sein, max. jedoch (...) Monate.
3. Die Weitergabe der Daten und Unterlagen an Dritte ist ausdrücklich verboten und zieht den sofortigen Ausschluss aus der Vermittlung nach sich, die vereinbarte Gebühr ist bei diesem groben Fehlverhalten des Auftraggebers zur Gänze zu begleichen.
4. Unter Wunschpartner ist Ihre Idealvorstellung laut Angaben im Fragebogen zu verstehen. Ich nehme zur Kenntnis, dass natürliche Abweichungen, die aus der Sicht des Partnerinstituts Noblesse / Höfner & Meyer OG trotzdem zur/zum Auftraggeber/in passen könnten, auftreten können, werden vom der/die Auftraggeber/in ausdrücklich akzeptiert.
5. Der/Die Auftraggeber/in erklärt ausdrücklich, dass keine in dem von ihm/ihr gelesenen Inseraten ausschlaggebend war, heute den Auftrag zur Partnervermittlung zu erteilen. Darauf wurde der/die Auftraggeber/in ausdrücklich im Zuge des Beratungsgespräches hingewiesen. Vielmehr ist der/die Auftraggeber/in an einer vollumfassenden Partnervermittlung, wie sie sich im Vertrag darstellt interessiert und gibt speziell diese in Auftrag.
6. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch den/die Auftraggeber/in telefonisch.
7. Partnerinstitut Noblesse / Höfner & Meyer OG haftet nicht für eine bestimmte Eignung der als Partnervorschlag vermittelten Person, jedoch für die Richtigkeit der Kontaktaufnahmedaten. Sollten diese Daten fehlerhaft übermittelt worden sein, ist dies von dem/der Auftraggeber/in unverzüglich bekannt zu geben.
8. Andere Partnersuchenden, welche dem/der Auftraggeber/in gegenüber ablehnend sind, dürfen laut Antistalking-Bestimmung nicht weiter kontaktiert werden.
9. Die gesetzlich vorgeschriebene Diskretionspflicht darf nicht verletzt werden. Ein Fehlverhalten diesbezüglich, berechtigt das Partnerinstitut Noblesse / Höfner & Meyer OG den/die Auftraggeber/in aus der Vermittlung auszuschließen, die vereinbarte Dienstleistungsgebühr ist in diesem Fall zur Gänze zu begleichen.
10. Der Auftrag endet nach der vereinbarten Laufzeit ohne, dass es einer eigenen Aufkündigung bedarf, eine vorzeitige Kündigung durch den/die Auftraggeber/in ist ausgeschlossen.
11. Der/Die Auftraggeber/in hat die geschäftliche Verbindung mit dem Partnerinstitut Noblesse / Höfner & Meyer OG zwecks Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für Partnervermittlung selbst angebahnt.
12. Der/Die Auftraggeber/in bestätigt nicht verheiratet zu sein bzw. vom Ehepartner dauernd getrennt zu leben und keine Lebensgemeinschaft zu führen, sowie in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen zu leben.
13. Die vereinbarte Dienstleistungsgebühr ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn der/die Auftraggeber/in privat einen eigenen Partner findet.
14. Die vereinbarten Beträge sind pünktlich zu bezahlen und es wird ausdrücklich vereinbart, dass im Falle des qualifizierten Verzugs (nach schriftlicher Mahnung durch das Partnerinstitut Noblesse / Höfner & Meyer OG) Terminverlust eintritt und der gesamte aushaftende Betrag zur Zahlung fällig wird.
15. Es gelten EUR 15,- Mahngebühr pro erfolgter Mahnung und 8 % Verzugszinsen pro Jahr als vereinbart.
16. Die zwingenden Bestimmungen der Verordnung 434 der Ausübungsvorschriften für Partnervermittler, des AGV, FAGG sowie des KSchG bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Zur deutlichen Darstellung werden jeweils Auszüge der maßgeblichen Bestimmungen dieser Gesetze, sowie ein Muster-Widerrufsformular als Zusatzblatt vor Vertragsabschluss beigelegt, dem Kunden ausgehändigt und separat besprochen.
17. Die/Der Auftraggeber/in hat einen Durchschlag des Vertrages erhalten und wurde ausdrücklich über seine Rücktrittsrechte belehrt.
18. Alle Vereinbarungen wurden am Vertrag vermerkt, es wurden keine mündlichen Nebenabreden vereinbart
19. Termin der Dienstleistungserbringung: mit sofortiger Wirkung, siehe Punkt 2.
20. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
21. Das Rücktrittsrecht besteht entsprechend der gültigen Gesetze.
22. Anteilige Kostentragung für bereits erbrachte Leistung, durch den Verbrauch (sic!) im Fall des Rücktritts vom Vertrag (siehe Punkt 10, Widerrufsbelehrung).
23. Ich (...) wünsche, dass mit der Ausführung der oben beschriebenen Dienstleistung während der Rücktrittsfrist begonnen wird. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich das Rücktrittsrecht aufgrund meines Wunsches zur vorzeitigen Ausführung der Dienstleistung mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliere.
Ich, als Auftraggeber/in erteile den Auftrag zur sofortigen Erbringung der Leistungen entsprechend dem zugrundeliegenden Vertrag. Nahezu die gesamten Kosten der Partnervermittlung Liebesglück/ Höfner & Meyer OG, wie Aufnahme und Besprechung der Wünsche Vorstellungen des/der Auftraggeber/in, Eingabe der Daten des/der Auftraggeber/in in die elektronische firmeneigene Datenbank, welche sofort nach Auftragserteilung erfolgt, Suche und Ausarbeitung der gewünschten Partnervorschläge, Werbung/ Inseratkosten dem/der Auftraggeber/in entsprechend, anteilige Gehälter und Löhne, Miete, Porto, Steuern, Abgaben, Bürokosten, sowie laufende Vermittlung und Betreuung usw. entstehen vor Ausarbeitung und Übersendung des ersten Partnervorschlags.
24. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie uns das ausgehändigte adressierte Formular aus und senden Sie es an uns zurück.
25. Hiermit bestätige ich ausdrücklich, von Frau (...) eine umfangreiche Information bezüglich KSchG, FAGG und AVB mündlich und zusätzlich in schriftlicher Form inkl. eines adressierten Rücktrittsformulars erhalten zu haben.
26. Ich wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich bei Rücktritt, aufgrund meines Auftrages während der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung zu beginnen, für bereits erbrachte Dienstleistungen ein angemessenes Entgelt zu erbringen habe, da die Leistung bereits ab Vertragsunterfertigung entsteht. Siehe Deckblatt Partnervermittlungsvertrag. Hier sind folgende Aufschlüsselung und Forderung vorgesehen:
Ab Vertragsunterfertigung 50 % siehe Partnervermittlungsvertrag
Ab Übermittlung des 1. Partnervorschlages 60 %
Jeder weitere PV wird prozentuell aufgerechnet
27. Gerichtsstand: Handelsgericht Leoben