Das Gericht beurteilte eine Klausel für unzulässig, wonach ein Bearbeitungsentgelt verrechnet wird, wenn bei Zahlung mittels Telebanking, ohne Verwendung des Original-Zahlscheins, nicht im Feld "Zahlungsreferenz" die Kundennummer eingetragen wird.
Das Gericht sah dies als unzulässig an.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 25.5.2016).
HG Wien 19.5.2016, 11 Cg 6/16v
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien