Durch das am 3.4.2020 vom Nationalrat beschlossene 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz wurde - nach Deutschland, Italien und Slowenien - auch in Österreich ein Moratorium für Verbraucher- und bestimmte Unternehmerkredite eingeführt, um von der Krise unmittelbar betroffenen Kreditnehmern Luft zu verschaffen. Die Neuregelung sieht vor, dass bestimmte Forderungen des Kreditgebers für drei bis allenfalls sechs Monate gestundet werden.
Petra Leupold (Leiterin VKI-Akademie) und Beate Gelbmann (Leiterin Team Klagen) stellen die neuen Bestimmungen in ihrem im Rahmen der COVID-19-Serie des Manz Verlags veröffentlichten Beitrag "COVID-19 und Banken: Neue Maßnahmen für Kredite" im Überblick dar und geben eine erste Einschätzung ausgewählter Zweifelsfragen.
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