Die BAK hat ein Verfahren (Altvertrag) gegen 2F in erster Instanz gewonnen. Das Urteil ist rechtskräftig, 2F hat auf ein Rechtsmittel verzichtet. Der bestellte Sachverständige Dr. Lürzer beurteilte den um 27.340 Schilling angebotenen Kurs mit einem Wert von 8.566 Schilling. Da der Preis damit um mehr als 200 Prozent überhöht war, war das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Vertragsrücktritt wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes offenkundig.
BG Ebreichsdorf 8 C 252/02t
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Klagevertreter: Dr. Walter Reichholf