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Urteil: Einwendungsdurchgriff gegen Bank erfolgreich

Eine Verbraucherin ließ sich einen Franchisevertrag über den Vertrieb eines Staubsaugers (Filter Queen 2000) aufdrängen. Das Entgelt wurde als weit überhöht angesehen und die Klage gegen die drittfinanzierende Bank gestützt auf den Einwendungsdurchgriff hatte Erfolg.

Die - mit Hilfe des VKI - klagende Verbraucherin hatte bei einer Verkaufsveranstaltung der Firma Queen 2000 Handels GmbH einen Franchise-Vertrag zu einem Preis von 35.000.- Schilling abgeschlossen. Auf Anraten und über Vermittlung des Vertreters der Firma Queen 2000 wurde der Preis von der beklagten Bank kreditfinanziert. Diese zahlte die Kreditsumme direkt an die Firma Queen 2000 aus. Die Klägerin hatte bereits über 17.000.- Schilling an die Bank zurückbezahlt.

Nun machte sie gegen die Firma Queen 2000 Irrtum, Verkürzung über die Hälfte und einen Rücktritt gemäß § 3 KSchG geltend, von der Bank aber forderte sie - über den Einwendungsdurchgriff - die Rückzahlung der bisher bezahlten Raten. Die Klage hatte Erfolg.

Der zu vertreibende angebliche Super-Staubsauger (Filterung der Raumluft, Mottenbekämpfung, Massage-, Sprüh- und Schaumgerät) war im Mai 1995 in einem Test der Zeitschrift "Konsument" mit "durchschnittlich" bewertet. Der Testsieger (Gesamturteil "sehr gut") von Miele kostete aber - im Vergleich - nur 6.700.- Schilling.

Das Gericht bewertete den Wert der Leistung der Firma Queen 2000 mit 15.000.- Schilling (10.000.- für den Staubsauger, 5.000.- für die Verkaufsschulungen) und sah damit die Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes für gegeben an.

Da der Franchisevertrag überdies nicht im Geschäftsraum der Firma abgeschlossen worden war und der Vertrag auch keine Rücktrittsbelehrung gemäß § 3 KSchG enthielt, war auch der Rücktritt der Verbraucherin rechtzeitig (innerhalb eines Monates nach beiderseitiger Erbringung der Leistung).

Da die beklagte Bank und die Firma Queen 2000 wegen der Finanzierung solcher Verträge in ständiger Geschäftsverbindung standen, kam der Einwendungsdurchgriff gemäß § 18 KSchG zum tragen. Der Kreditvertrag ist ebenso wie das Grundgeschäft unwirksam und die Bank muss die bezahlten Raten zurückerstatten.

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