Auf der Verpackung der Kelly's Gemüsechips "Rote Rübe-Kren" stand groß "Knuspriges Gemüse" und "Premium Qualität - Gemüse Chips - hauchdünn gebacken", dahinter waren rote Gemüsechips abgebildet.
Tatsächlich bestanden die Gemüsechips aber nicht aus gebackenen Gemüsescheiben, sondern aus einer Mehl- bzw Teigmischung; diese Teigmischung enthielt auch Rote Rüben Pulver ("Waffelerzeugnis").
Dagegen brachte der VKI Klage wegen Irreführung ein und bekam vom OLG Wien Recht: Aufgrund der Produktdarstellung erwarte der Verkehr aus Roten Rüben geschnittene Gemüsescheiben. Die Zutatenliste könne an der Irreführungseignung nichts ändern.
Das Urteil ist rechtskräftig.
OLG Wien 28.05.2018, 129 R 38/18h
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Klagevertreterin: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien
Urteil gegen Kelly´s
VKI gewinnt Klage gegen Kelly´s wegen irreführender Produktdarstellung auch in 2. Instanz. Aus einer herkömmlichen Mehlmischung bestehende Chips dürfen nicht den unrichtigen Eindruck erwecken, es handle sich um gebackene Gemüsescheiben.
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Urteil gegen Kelly´s - 12.11.2018
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