Zum Inhalt

Urteil gegen Kelly´s

VKI gewinnt Klage gegen Kelly´s wegen irreführender Produktdarstellung auch in 2. Instanz. Aus einer herkömmlichen Mehlmischung bestehende Chips dürfen nicht den unrichtigen Eindruck erwecken, es handle sich um gebackene Gemüsescheiben.

Auf der Verpackung der Kelly's Gemüsechips "Rote Rübe-Kren" stand groß "Knuspriges Gemüse" und "Premium Qualität - Gemüse Chips - hauchdünn gebacken", dahinter waren rote Gemüsechips abgebildet.

Tatsächlich bestanden die Gemüsechips aber nicht aus gebackenen Gemüsescheiben, sondern aus einer Mehl- bzw Teigmischung; diese Teigmischung enthielt auch Rote Rüben Pulver ("Waffelerzeugnis").

Dagegen brachte der VKI Klage wegen Irreführung ein und bekam vom OLG Wien Recht: Aufgrund der Produktdarstellung erwarte der Verkehr aus Roten Rüben geschnittene Gemüsescheiben. Die Zutatenliste könne an der Irreführungseignung nichts ändern.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien 28.05.2018, 129 R 38/18h
Volltextservice
Klagevertreterin: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

EVN-Preiserhöhung 2022: Refundierung für betroffene Haushaltskund:innen – Jetzt bis 31.07.2025 beantragen! | VKI

EVN-Preiserhöhung 2022: Refundierung für betroffene Haushaltskund:innen – Jetzt bis 31.07.2025 beantragen!

Die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) hat im September 2022 eine Preiserhöhung für Strom und Gas vorgenommen, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als unrechtmäßig eingestuft hat. Nach einer außergerichtlichen Einigung erhalten betroffene Kund:innen jetzt eine Rückerstattung – entweder als Gutschrift im EVN-Bonusprogramm oder als Auszahlung per Banküberweisung.

👉 Antragsfrist: Bis 31. Juli 2025!

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang