Die Kläger werfen der deutschen Telekom vor, bei seiner zweiten Aktienemission 1999 und insbesondere bei der dritten im Jahr 2000 vor allem aufgrund der Anwendung einer unzulässigen Bewertungsmethode ihrer Immobilien ein geschöntes Bild der wirtschaftlichen Lage gezeichnet und Risiken verschwiegen zu haben. Dadurch sei der Ausgabepreis der Aktien zu hoch gewesen. Der Schaden der Kläger wird mit etwa 100 Mio. Euro beziffert.
Die Telekom bestreitet alle Vorwürfe.
Die Anzahl der eingebrachten Klagen zeigt nunmehr auch in Deutschland ein Defizit bei der zivilrechtlichen Vorgehensweise vieler Kläger gegen einen Beklagten. Obwohl in sämtlichen Klagen mehr oder weniger dieselben Rechtsfragen zu klären sind, müssten alle Verfahren bis zu einem rechtskräftigen Urteil durchgefochten werden, um gegenüber den einzelnen Klägern Klarheit zu verschaffen. Das würde nach Ansicht des zuständigen Richters bis zu 15 Jahre dauern. Lediglich einen Fall als "Musterprozess" herauszugreifen und damit die Rechtsfragen zu klären ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich, da ein rechtskräftiges Urteil in diesem "Musterverfahren" keine Bindungswirkung für die anderen Ansprüche entfalten kann.
Der zuständige Richter hofft auf ein - für nächstes Jahr zu erwartendes - Gesetz zur Ermöglichung von Musterklagen (KapMuG) (siehe VR-Info 2004/12).