Der VKI hat die BAWAG im Streit um zu viel verrechnete Zinsen aus Kreditverträgen, die vor 1.3.1997 abgeschlossen worden waren, zunächst in Vertretung von 55 Geschädigten mit einer "Sammelklage nach österreichischem Recht" auf Rückzahlung von fast zwei Millionen Schilling (150.000 Euro) geklagt. Zwischenzeitlich liegt eine weitere solche Klage bei Gericht. Nunmehr werden für insgesamt 180 Geschädigte rund neun Millionen Schilling (650.000 Euro) zurückgefordert.
Die BAWAG hat gegen die Klagsführung neben vielen anderen Argumenten Folgendes vorgebracht:
a) Die Forderungen seien überwiegend verjährt, weil Rückforderungsansprüche auf Zinsen binnen 3 Jahren verjähren würden,
b) die Klagsführung in Form einer Sammelklage mit einer Prozessfinanzierung durch die FORIS AG (dreißig Prozent Erfolgsquote) sei unzulässig.
Die BAWAG begehrte über diese Fragen eine Vorwegentscheidung des Prozessgerichtes.
Das HG Wien hat diese Anträge der BAWAG nunmehr zurückgewiesen. Begründung: Beide Fragen können nicht vorweg entschieden werden. Die BAWAG strebt insbesondere die Unterlassung künftiger gleich gelagerter Klagsführungen gegen sie an. Dies ist aber mit den gestellten Anträgen nicht zu erreichen.