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Urteil: WEB: Strafurteile gegen Sparkassen-Mitarbeiter sind rechtskräftig

VKI fordert von Salzburger Sparkasse und ERSTE-Gruppe Schadenersatz für getäuschte Anleger und bietet - zur raschen Lösung - Vergleichsgespräche an.

Am 7.7.2003 wurden leitende Angestellte der Salzburger Sparkasse als Beitragstäter zum WEB-Bautreuhand-IMMAG-Skandal schuldig gesprochen. Die Vorstandsmitglieder DI Gerhard Schmid und DKfm Klaus Buttenhauser sowie der Kreditreferent Dr. Josef Keimelmayr waren wegen des Verbrechens der Beihilfe zur Untreue zu langjährigen unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die Verurteilten hatte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.

Wie soeben bekannt wurde, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerden verworfen und die Verurteilungen sind damit de facto rechtskräftig; über die Strafhöhe wird das Oberlandesgericht Linz noch zu befinden haben.

Damit hat die strafrechtliche Aufarbeitung des größten Anleger-Betrugs-Skandals der österreichischen Nachkriegsgeschichte vorerst sein Ende gefunden. Beim Landesgericht Salzburg sind aber Schaden-ersatzforderungen im Ausmaß von derzeit rund 54 Mio Euro zuzüglich Zinsen und Kosten von über 3200 geschädigten Anlegern gegen die Salzburger Sparkasse anhängig. Die Salzburger Sparkasse hat bislang zum einen die Straftaten und deren Auswirkungen bestritten und sich zum anderen auf die Verjährung der Ansprüche berufen. Damit droht ein weiteres jahreslanges gerichtliches Tauziehen um die materielle Entschädigung der Opfer des Skandals.

Der VKI führt im Auftrag des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) und mit Unterstützung des Prozesskostenfinanzierers AdvoFin Sammelklagen gegen die Salzburger Sparkasse. Der VKI hofft, dass nun - im Lichte der rechtskräftigen Urteile gegen Sparkassen-Mitarbeiter - es zu einer raschen Entschädigung der Opfer kommt.

Die Klägergemeinschaft bietet daher der Salzburger Sparkasse einen Vergleich an, der sich an einem seinerzeit auch mit der Sparkasse Bregenz (in Sachen WEB) geschlossenen Vergleich orientiert:

Die Sparkasse soll die Hälfte des eingeklagten Kapitals samt 3 Jahre Ertragsschaden, zuzüglich Wertsicherung nach Verbraucherpreisindex (VPI) sowie daraus Zinsen und Kosten tragen. Statt - im Fall eines Prozessverlustes - mit rund 70 Mio Euro wäre die Salzburger Sparkasse nur mit rund 35 Mio Euro belastet und ein Monsterverfahren, das auch die Salzburger Justiz belastet - wäre vom Tisch.

Für weitere Informationen zum WEB-Prozess ...

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