Das OLG Graz beurteilte die Klauseln als gesetzwidrig, weil Konsumenten nicht klar ist, wann eine sogenannte Überziehung und wann eine Überschreitung des Kontos vorliegt, und wann Zinsen in welcher Höhe anfallen.
Zudem werden Verbraucher im Unklaren darüber gelassen, ob - und wenn ja - in welcher Höhe Zinsen bei anderen Überziehungsmöglichkeiten anfallen.
Außerdem werden Begriffe verwendet ("kurzfristige Überziehungsmöglichkeit"), die nicht erläutert werden und daher für den Verbraucher nicht verständlich sind.
Das Urteil ist rechtskräftig.
OLG Graz 13.12.2016, 4 R 176/16h
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Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien