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Urteil zum Blockrounding

In einem Verbandsverfahren mit Klauselprüfung wurden die Argumente zur Unzulässigkeit der zugrundeliegenden Klausel verworfen.

Einleitende Anmerkung: Unter Blockrounding versteht man die Rundung des Datenverbrauchs etwa bei Smartphones zB auf kB-Blöcke. Blockrounding ist daher die Taktung im Bereich des mobilen Internets. Im konkreten Fall wurde auf 50 kB gerundet; für einen Datenverbrauch für je angefangene 50 kB Daten war der Preis pro MB zu bezahlen.

Die Klausel zum Blockrounding ist laut OGH in concreto weder intransparent noch ungewöhnlich oder überraschend.

OGH 21.2.2018, 3 Ob 148/17m

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