Beim VKI langen gehäuft Beschwerden ein, dass es - seit der Übernahme von Orange durch 3 - Probleme mit Verbindungen gäbe. 3 spricht von "gehäuften Einzelprobelmen".
Beim Mobilfunk kann man nicht erwarten, dass jedes Gespräch störungsfrei zustande kommt. Andererseits muss ein Mobilfunkbetreiber - wenn diese Störungen so gehäuft auftreten, dass man von einer mangelhaften Leistung sprechen kann - Gewähr leisten. Diese Grenze setzte etwa das LG St. Pölten (21 R 104/06m) mit 25 Prozent an. Wenn nur in 25 Prozent der geführten Gespräche eine konstante Gesprächsverbindung möglich ist, dann spricht das für technische Probleme beim Mobilfunkanbieter; für diese muss er jedenfalls einstehen.
Betroffene Kunden könnten dann für jene Zeit, in der diese Einschränkungen bestehen Preismindung verlangen. Werden diese Einschränkungen nicht behoben, dann rechtfertigt das eine außerordentliche Kündigung des Vertrages.
Man muss aber jedenfalls empfehlen, die Verbindungsprobleme genau zu dokumentieren, um im Fall der Fälle Beweismittel zur Hand zu haben.
Es wäre aber zu hoffen, dass 3 nicht versucht, alles als "Einzelfälle" abzutun, sondern - wie das in der Vergangenheit durch eine Großbank der Fall war, die eine Ausgleichszahlung für Ausfälle des Online-Systems angeboten hatte - eine kulante generelle Lösung zu finden.