Der Verein für Konsumenteninformation VKI hat – mit Förderung des Sozialministeriums, der Arbeiterkammer, der Sektion Banken in der BWK und der Santander Consumer Bank AG die Verbraucherschlichtung (www.verbraucherschlichtung.at) aufgebaut und zwei Testphasen betrieben.
Infolge vieler Anfragen insbesondere zu Fremdwährungskrediten ist das Schlichtungsteam dzt ausgelastet. Die Abarbeitung der Fälle wird den Rest der Testphase 2 bis 30.6.2015 in Anspruch nehmen.
Ab 1.1.2016 muss Österreich – aufgrund der EU Richtlinie für außergerichtliche Streitbeilegung - für alle Verbrauchergeschäfte Schlichtungen anbieten. Die Finanzierung dieser Stelle ist dzt noch offen. Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie der EU für außergerichtliche Streitbeilegung muss auch Österreich spätestens ab 1.1.2016 für alle – grenzüberschreitenden und auch nationalen - Verbrauchergeschäfte Schlichtungsverfahren für VerbraucherInnen anbieten.
In Vorbereitung dieser Situation hatte das Sozialministerium bereits 2013 den VKI mit dem Aufbau einer „Testschlichtung“ beauftragt und diese gefördert.
Der VKI hat daher die Verbraucherschlichtung www.verbraucherschlichtung.at ins Leben gerufen und aufgebaut. Ab 1.9.2014 begann eine zweite Testphase – numehr auch mit Förderung seitens Arbeiterkammer, Sektion Banken in der BWK und der Santander Consumer Bank AG.
Im Zusammenhang mit der Beendigung der Stützung des Frankenkurses durch die Schweizer Nationalbank am 15.1.2015 wurden viele Probleme um die rund 150.000 offenen Fremdwährungskredite in Österreich wieder akut. Inzwischen sind soviele Schlichtungsanträge bei der Verbraucherschlichtung eingelangt, dass diese – da nur bis 30.6.2015 finanziert – nun am 31.3.2015 ihre Pforten zumindestens vorübergehend schließen muss. Ob und wie das Projekt fortgesetzt werden kann, liegt beim Sozialministerium, das auch mit der Umsetzung der EU Richtlinie beschäftigt ist.
Ab 1.4.2015 muss die Schlichtung jedenfalls zunächst einmal die weitere Hereinnahme von weiteren Anträgen ablehnen.
Die Schlichtungsanträge für die AK Sammelschlichtung in Sachen Stop-Loss-Geschädigte werden rechtzeitig vorher noch in der Schlichtung eingebracht werden.
Tipps für Fremdwährungskreditnehmer:
Da die Möglichkeit, allfällige Beratungsfehler der Banken bei der Gewährung von Fremdwährungskrediten nun nicht mehr zur Verfügung steht, empfehlen wir folgende Vorgangsweise:
- Feststellung des möglichen Schadens Der VKI bietet für 165 Euro eine Berechnung des Schadens an – siehe www.verbraucherrecht.at
- Beratung durch einen – in diesen Spezialfragen versierten – Rechtsanwalt einholen. Der wird – je nach Sachlage – den Schaden gegenüber der Bank einmal einfordern und gegen den aushaftenden Kreditbetrag aufrechnen. Das kann zu Vergleichsverhandlungen mit der Bank führen bzw ist solch ein Schreiben Vor-aussetzung dafür, dass man die Aufrechnung uU bei Endfälligkeit einwenden kann.
- Klagen gegen Bank und Vermittler insbesondere bei Rechtsschutzdeckung durch eine Versicherung.