Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter Verbund AG (Verbund) geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.
Der VKI konnte sich mit dem Verbund auf folgende außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:
Kunden erhalten über die VKI-Aktion einen Geldersatz für die Preiserhöhungen vom 01.04.2019, 01.06.2019 und 01.09.2019. Basis für die Auszahlung ist die individuelle Verbrauchsmenge für den Zeitraum der Preiserhöhung bis 30.06.2020.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von den Preiserhöhungen 2019 betroffen waren.
Geldersatz erhalten auch ehemalige Kunden vom Verbund, die keinen bestehenden Vertrag mehr mit Verbund haben und von den Preiserhöhungen 2019 betroffen waren.
Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 30. September 2021 möglich.