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Häufig gestellte Fragen zur Sammelaktion - Verbund

Wichtige Hinweise - FAQ

Wie kann ich erkennen, ob mein Tarif betroffen ist und ich teilnahmeberechtigt bin?

Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, bei denen der Strom- und/oder Gastarif mit Wirkung per 1.4.2019, 1.6.2019 bzw. 1.9.2019 erhöht wurde („Preiserhöhung 2019“). In der Jahresabrechnung aus 2019 (Detailaufstellung Seite 2) können Sie erkennen, ob Sie von der Preiserhöhung 2019 betroffen waren. Siehe gelbe Markierung laut Musterrechnung.

Welche Energieanlagen werden berücksichtigt?
Es werden alle Ihre Strom- und Gasanlagen berücksichtigt, die im Zeitraum der Preisanpassungen 2019 (01.04.2019, 01.06.2019 und 01.09.2019) aktiv waren und mit einem betroffenen Haushaltstarif beliefert wurden.

Ich habe keinen aufrechten Vertrag mehr mit der Verbund AG. Kann ich trotzdem an der VKI-Aktion teilnehmen?
Ja, sofern Sie mit Ihrem Haushaltstarif von einer der Preiserhöhungen im Zeitraum April bis September 2019 betroffen waren.

Wie wird der Geldersatz für die betroffenen Anlagen ermittelt?
Der Geldersatz ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2019 und 2020. Die Refundierung erfolgt für die Verbrauchsmenge des individuellen Zeitraums im jeweiligen Ausmaß der erfolgten Preisanpassung 2019. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch (Strom: 3.500 kWh - Gas: 15.000 kWh) ist bei den meisten Tarifen mit einer Kompensation von rund EUR 82,00 bei Strom und rund EUR 52,00 bei Gas zu rechnen. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Tarifen und den damit verbundenen unterschiedlichen Preiserhöhungen ist in manchen Fällen eine Preisdifferenz unter dem Durchschnitt möglich.

Deckt der Geldersatz die mir durch die Preisanpassung von 2019 entstandenen Mehrkosten ab?
Ja, die Ihnen entstandenen Mehrkosten sind mit der Rückerstattung kompensiert.

Sind Preiserhöhungen bei den Gebühren für die Netznutzung auch von der VKI-Aktion (bzw. von der Grundsatzentscheidung des OGH gegen einen anderen Energieanbieter) betroffen bzw. werden diese bei der Einigung mit der Verbund AG berücksichtigt?
Nein. Die Gebühren für die Netznutzung werden von der E-Control festgelegt und sind daher vom Energieanbieter unabhängig.

Benötigt der VKI die letzte Jahresabrechnung für die Sammelaktion?
Nein. Unterlagen sind keine an den VKI zu übermitteln.

Ich habe/hatte mehrere Anlagen bei der Verbund AG angemeldet. Muss ich jede Anlage (= Anlagennummer) bei der Aktion anmelden?
Ja. Die Rückerstattung erfolgt pro Anlagennummer. Je Kundennummer können alle dazugehörigen Anlagennummern angegeben werden. Die Anmeldung ist für jede Kundennummer separat zu erstellen.

Wo finde ich meine Kundennummer?
Die Kundennummer finden Sie auf der Jahresabrechnung (Seite 1). Es handelt sich um eine 8-stellige Zahl beginnend mit "3".

Wo finde ich meine Anlagennummer?
Die Anlagennummer finden Sie auf der Jahresabrechnung (Seite 2) oder auf dem an Sie ergangenen Kundenschreiben der Verbund AG. Es handelt sich um eine 10-stellige Zahl beginnend mit "3".

Warum muss ich meine Bankverbindung bei der Anmeldung bekannt geben? Die Verbund AG hat meine Kontodaten bereits.
An der Aktion können auch ehemalige Kunden der Verbund AG teilnehmen. Für die Auszahlung des Geldersatzes benötigt die Verbund AG daher eine aktuelle Bankverbindung.

Ich habe eine individuelle Vergleichslösung mit dem Verbund getroffen und einen Treuebonus erhalten. Ist eine Anmeldung dennoch möglich?
Wurde Ihnen aufgrund einer individuellen Vereinbarung ein Treuebonus gewährt, sind folgende Fallvarianten zu unterscheiden:

  1. Sie haben einen Brief vom Verbund zur VKI-Aktion erhalten
    Eine Anmeldung ist möglich. Vom Geldersatz wird der gewährte Treuebonus abgezogen. Sie bekommen daher den Differenzbetrag rückerstattet.
  2. Sie sind kein aktive/r Kunde/in mehr und waren von der Preiserhöhung 2019 betroffen.
    Eine Anmeldung ist möglich. Vom Geldersatz wird der gewährte Treuebonus abgezogen.
    Ausnahme: Liegt der im Rahmen der individuellen Vereinbarung gewährte Treuebonus über 65% des Geldersatzes, erhalten Sie keine Kompensation. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, würden wir im Rahmen Ihrer Anmeldung überprüfen. Wir informieren Sie dann über das Ergebnis, ob Sie unter Punkt 1 oder unter die Ausnahme fallen.
  3. Aktive Kunden/innen, die keinen Brief erhalten haben, weil der gewährte Treuebonus über 65% des Rückerstattungsbetrages liegt, erhalten über den VKI keine zusätzliche Kompensation. Sollten Sie sich dennoch anmelden, würden wir Ihren Fall nach erfolgter Prüfung aus der Aktion ausscheiden.

Ich bin aufgrund der Preiserhöhung 2019 auf einen anderen Tarif umgestiegen. Kann ich teilnehmen?
Wurde im Rahmen der Preiserhöhung 2019 der Umstieg auf einen anderen Tarif individuell vereinbart, ist eine Anmeldung zur Aktion nicht möglich.

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Sozialministerium
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