Zum Inhalt

Vergleich zu MPC-Sammelaktion

Erfolgreicher Abschluss der VKI-Sammelaktion zu geschlossenen Fonds der MPC-Gruppe.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt - im Auftrag des Sozialministeriums - seit Frühjahr 2013 mehr als 3000 AnlegerInnen, die sich durch die Vermittlung und den Erwerb von geschlossenen Fonds (Immobilien-, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds) der Münchmeyer Peterson Capital AG (MPC Capital) geschädigt sehen. Der VKI konnte nunmehr ungeachtet der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte mit der MPC Capital, der TVP (TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co KG) und der CPM (CPM Anlagen Vertriebs GmbH i.L.) eine Vergleichslösung erzielen. 

Bis zuletzt waren dazu zahlreiche Verfahren anhängig, u.a. drei Sammelklagen beim Handelsgericht Wien und Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Deutschland. Der VKI hat auch viele Betroffene als Privatbeteiligte einem vom VKI angestrengten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Österreich angeschlossen. Über den Vertrauensanwalt des VKI, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schumacher, hatten viele Anleger außerdem im Jahr 2015 außergerichtlich eine Sicherstellung ihrer Ansprüche gegenüber der MPC verlangt.

Der VKI konnte nunmehr ungeachtet der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte mit der MPC Capital, der TVP (TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co KG) und der CPM (CPM Anlagen Vertriebs GmbH i.L.) eine Vergleichslösung erzielen. 

Von MPC wird an die vom VKI und den involvierten Anwälten Schumacher und Tittel vertretenen österreichischen AnlegerInnen insgesamt eine angemessene Vergleichszahlung ausbezahlen. Über die Höhe des Betrages wurde Stillschweigen vereinbart. 

Diese Vergleichslösung vermeidet mühsame und lang andauernde Gerichtsprozesse. Nachdem die AnlegerInnen in der Vergangenheit teilweise bereits Entschädigungen von Vermittlerbanken erhalten haben, konnte damit auch eine Beteiligung der MPC an den Verlusten erreicht werden.

Grundinformationen zum Thema "Geschlossene Fonds"

Erfolge der Sammelintervention gegen österreichische Vermittlerbanken

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang