Die per 1.4.2020 eingeführte Stundung von Kreditrückzahlungen für Verbraucher und Kleinstunternehmer soll in der morgigen Nationalratssitzung um weitere vier Monate verlängert werden. Der von den Regierungsparteien eingebrachte Initiativantrag (619/A) sieht vor, dass Ansprüche des Kreditgebers, die bis 31.10.2020 fällig werden, automatisch für sieben Monate statt bisher drei Monate gestundet werden. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die andauernden wirtschaftlichen Folgen der Krise und die Notwendigkeit, betroffene Kreditnehmer weiterhin zu entlasten. Nicht geregelt und umstritten ist bis dato, ob im Stundungszeitraum zusätzliche Kosten für Verbraucher und Kleinstunternehmer entstehen.
Im Gastkommentar „Kreditstundung: Was ist mit den Zinsen?“ (Der Standard, 17.6.2020) plädiert Petra Leupold im Interesse aller Beteiligten nach Rechtssicherheit für eine gesetzliche Klarstellung der Zinsenfrage.