Ein Konsument hatte eine fondsgebundene Lebensversicherung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Darin war vereinbart, dass die einzelnen Fonds kostenlos gewechselt werden können (Switch). Nachdem der Konsument oft geswitched hatte, kündigte die Versicherung den Vertrag.
Für den Obersten Gerichtshof ist eine derartige Kündigung nicht möglich. Die Versicherung ist an den Vertrag gebunden.
OGH 29.6.2011, 7 Ob 251/10b
Klagevertreter: Sauerzopf & Partner, RAe in Wien