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VKI - BAWAG P.S.K. - Sammelaktion
VKI - BAWAG P.S.K. - Sammelaktion Bild: Pixabay - Roman Ivanyshyn

VKI - BAWAG P.S.K.: Einigung im Streit um unzulässige Gebühren

Betroffene Verbraucher:innen erhalten unzulässig verrechnete Gebühren zurückerstattet. Eine kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 31.07.2022 möglich.

Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - erfolgreich ein Gerichtsverfahren gegen die easybank AG (nunmehr BAWAG P.S.K.) geführt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln zu diversen Entgelten bei Kreditkarten (Co-branded MasterCard), die nach Ansicht des VKI nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klauseln für unzulässig. Laut Rechtsansicht des VKI sind die auf Basis dieser Klauseln verrechneten Gebühren zurückzuerstatten. Der VKI konnte sich mit der BAWAG P.S.K. auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Konsument:innen einigen. 

Der VKI bietet allen betroffenen Verbraucher:innen die kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Rückforderung von verrechneten Gebühren an, die die BAWAG P.S.K. zurückerstatten wird.

Betroffen sind folgende Gebühren, die vom 01.07.2016 bis 31.12.2021 verrechnet wurden:

  • Entgelt für Rechtsfallbearbeitung EUR 100,00
  • Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte EUR 8,12
  • Abrechnungsentgelt Todesfall EUR 150,00 
  • Manipulationsentgelte bis 30.06.2020, die für die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Kreditkartentransaktionen außerhalb der EU oder in andere Währungen als Euro verrechnet wurden.

Darüber hinaus erhalten Kund:innen, die eine Co-branded ÖAMTC Kreditkarte (Preisblatt Stand 01.01.2016 und später) abgeschlossen haben eine pauschale Abgeltung von 40 Euro für das verrechnete Kartenentgelt und/oder Barauszahlungsentgelt sowie verrechnete Mahnspesen zurück.

Voraussetzung zur Teilnahme an der kostenlosen VKI-Sammelaktion

Teilnahmeberechtigt sind:

- Konsument:innen, die bei der BAWAG P.S.K. oder easybank ein Konto (Online- oder Girokonto) oder einen Verbraucherkredit abgeschlossen oder ein anderes Produkt (Kreditkarte, Wertpapierdepot, etc.) erworben haben

UND

- denen in den oben genannten Zeiträumen zumindest eine der aufgezählten Gebühren verrechnet wurde.

Auch ehemalige Kund:innen, die von den genannten Gebühren betroffen waren sowie Erb:innen, die das Abrechnungsentgelt im Todesfall bezahlen mussten, können sich anmelden.

 

Anmeldefrist

Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31.07.2022 möglich.

Wichtige Informationen - FAQ

 

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