Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministerium - den Energieanbieter easy green energy GmbH & Co KG (easy green energy) geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.
Der VKI konnte sich mit easy green energy auf folgende außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskund:innen einigen:
Kund:innen erhalten über die VKI-Aktion einen Geldersatz für die Preiserhöhungen vom 01.01.2019 und 01.06.2019. Basis für die Auszahlung ist die individuelle Verbrauchsmenge für den Zeitraum der Preiserhöhung bis 30.05.2020.
Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch (Strom: 3.300 kWh - Gas: 13.000 kWh) ist mit einer Kompensation von rund EUR 93,00 bei Strom und rund EUR 105,00 bei Gas zu rechnen.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskund:innen, die von der Preiserhöhung im Jänner 2019 oder Juni 2019 betroffen waren und einen der folgenden Stromtarife und/oder Gastarife bei easy green energy beziehen bzw. bezogen haben:
Tarife easy green energy:
- easy strom basic
- easy strom plus
- easy strom future
- easy gas basic
- easy gas plus
- easy gas future
Tarife Unsere Wasserkraft:
- aqua strom basic
- aqua strom plus
Geldersatz erhalten auch ehemalige Kund:innen von easy green energy, die keinen bestehenden Vertrag mehr mit easy green energy haben und von den Preiserhöhungen Jänner 2019 oder Juni 2019 betroffen waren.
Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 20. Dezember 2021 möglich.