Zum Inhalt

VKI - easy green energy: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

Betroffene Haushaltskund:innen erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 20.12.2021 möglich

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministerium - den Energieanbieter easy green energy GmbH & Co KG (easy green energy) geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.

Der VKI konnte sich mit easy green energy auf folgende außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskund:innen einigen:

Kund:innen erhalten über die VKI-Aktion einen Geldersatz für die Preiserhöhungen vom 01.01.2019 und 01.06.2019. Basis für die Auszahlung ist die individuelle Verbrauchsmenge für den Zeitraum der Preiserhöhung bis 30.05.2020.

Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch (Strom: 3.300 kWh - Gas: 13.000 kWh) ist mit einer Kompensation von rund EUR 93,00 bei Strom und rund EUR 105,00 bei Gas zu rechnen.

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion

Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskund:innen, die von der Preiserhöhung im Jänner 2019 oder Juni 2019 betroffen waren und einen der folgenden Stromtarife und/oder Gastarife bei easy green energy beziehen bzw. bezogen haben:

Tarife easy green energy:

  • easy strom basic
  • easy strom plus
  • easy strom future
  • easy gas basic
  • easy gas plus
  • easy gas future

Tarife Unsere Wasserkraft:

  • aqua strom basic
  • aqua strom plus

Geldersatz erhalten auch ehemalige Kund:innen von easy green energy, die keinen bestehenden Vertrag mehr mit easy green energy haben und von den Preiserhöhungen Jänner 2019 oder Juni 2019 betroffen waren.

Anmeldefrist

Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 20. Dezember 2021 möglich.

Wichtige Informationen - FAQ

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

BGHS: Gesetzliches Widerspruchsrecht auch bei indexbasierter Gaspreiserhöhung

BGHS: Gesetzliches Widerspruchsrecht auch bei indexbasierter Gaspreiserhöhung

Der Energielieferant goldgas GmbH (goldgas) hatte eine indexbasierte Gaspreiserhöhung mit 01.01.2023 angekündigt. Dabei sah goldgas vor, dass Konsument:innen im Zuge dieser Preisänderung kein Widerspruchsrecht zustehen sollte. Ein Widerspruch hätte zur Folge, dass Konsument:innen bis zum drei Monate nachfolgenden Monatsletzten zu den alten, günstigeren Preisen weiterbeliefert werden müssen und ihnen somit genug Zeit für einen Preisvergleich und die Wahl eines anderen Anbieters bleibt. Aufgrund von Konsumentenbeschwerden wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf das Vorgehen von goldgas aufmerksam und hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage vor dem Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien eingebracht. Das Gericht stellt nun klar: Auch bei einer indexbasierten Preiserhöhung steht Konsument:innen ein Widerspruchsrecht zu.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang