Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Breiteneder gegen die Lyoness Europe AG wegen 61 gesetzwidriger Klauseln Verbandsklage auf Unterlassung der weiteren Verwendung bzw der Berufung auf diese Klauseln bei Altverträgen. Die "Erweiterten Mitgliedsvorteile" für jene Mitglieder, die das "System Lyoness" aktiv als "Premiummitglieder" für eine verwirrende Vielfalt von in Aussicht gestellten Vorteilen weiterverbreitet haben, wurden vom Handelsgericht Wien (HG Wien) als intransparent und gröblich benachteiligend angesehen. Lyoness hat nun Berufung eingelegt.
Der VKI ruft Personen, die sich als "Premium-Mitglieder" geschädigt sehen, auf, sich an der Sammelaktion des Prozessfinanzierers Advofin AG zu beteiligen. Wir werden versuchen deren Ansprüche gegen Lyoness sowohl auf dem Zivilrechtsweg, wie auch als Privatbeteiligte im anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durchzusetzen. Lyoness ist als "Cash-Back"-Unternehmen 2003 gegründet worden und ist inzwischen mit - so ist auf der Web-Site zu lesen - rund 1.000 Mitarbeitern in 46 Märkten weltweit als branchen- und länderübergreifende Shopping Community für Konsumenten und als weltumspannendes Kundenbindungsprogramm für Lyoness Partnerunternehmen aktiv.
Die Verbandsklage des VKI richtete sich gegen Klauseln rund um die "erweiterten Mitgliedsvorteile" in den AGB 2012, wie die "Treueprämie", den "Treuebonus", die "Treuegutschrift", die "Partnerprämie", die "Volumenprämie", das "Karrieregeschenk", den "Volumenbonus", die "Bonuseinheiten", und die "Einheiten-Umbuchung". Allen Vergütungen ist gemeinsam, dass sie vom Einkaufsvolumen der Mitglieder abhängig sind.
Die "erweiterten Mitgliedsvorteile" hängen - wie "cash back" und "Freundschaftsbonus" - auch mit dem Einkaufsvolumen zusammen, doch kommen bei Ihnen noch zusätzliche Faktoren ins Spiel, wie etwa eine zeitliche Komponente oder auch die Höhe der Vermittlungsprovision. Der Vorwurf des VKI an Lyoness: Diese "erweiterten Mitgliedsvorteile" haben viele Menschen verleitet, zwischen 2000 und 25.000 Euro an Lyoness zu bezahlen, um diese Vorteile nutzen zu können. Betroffene berichteten jedoch, dass sie die ihnen in Aussicht gestellten Vorteile nicht oder nur ungenügend erhalten haben. Viele wollten ihre Verträge mit Lyoness beenden und ihr Geld zurück. Dazu sind bis heute eine Reihe von Klagen bei verschiedenen Gerichten anhängig.
Das HG Wien hat sich nun der Rechtsansicht des VKI angeschlossen, dass sich Lyoness in seinen AGB eines unübersichtlichen Regelwerks bedient, welches durch zahlreiche Verweise, Weiter- und Rückverweise jede Überblickbarkeit verliert und letztlich als intransparent im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG bezeichnet werden muss. Ein Geschäftsmodell (welcher Art immer) darf eben nur so "komplex" ausgestaltet werden, dass es (in AGB) immer noch einiger Maßen verständlich darstellbar ist. Dem werden diese 61 Klauseln in den AGB und ZAGB von Lyoness nicht gerecht.
Mag. Breiteneder, der viele Geschädigte auch persönlich vertritt, sagt: "Alle Einzelverfahren, die mit Urteil endeten, gingen zugunsten meiner Mandanten aus. Viele Menschen konnten so bereits ihren Einsatz in das System Lyoness zurückerhalten. Dieses Verbandsklagsurteil ist aber etwas Besonderes: Wenn es rechtskräftig wird, entfaltet es Wirkung für alle Betroffenen, da sich Lyoness dann nicht mehr auf die aufgehobenen oder sinngleiche Klauseln berufen kann." Gegen das Urteil des HG Wien hat Lyoness nun Berufung eingelegt. Es ist daher zu erwarten, dass ein rechtskräftiges Urteil erst im Jahr 2016 vorliegen wird.
Daher haben sich der VKI, der Prozessfinanzierer Advofin und Mag. Breiteneder nun zum Handeln entschlossen: Advofin sammelt über seine Web-Site - www.advofin.at - TeilnehmerInnen an einer Sammelklagenaktion gegen Lyoness. Gegen eine Erfolgsquote von 25 bzw 36 Prozent kann man sich an der Aktion kostenlos und insbesondere ohne Prozesskostenrisiko beteiligen.
"Wir werden alle Geschädigten dem anhängigen Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen und auch mit den Mitteln des Zivilrechtes, deren Ansprüche verfolgen", sagt Franz Kallinger, Vorstand der Advofin AG. Loyness ist in 46 Ländern dieser Welt - wohl mit einem ähnlichen Geschäftsmodell - tätig.
"Wir werden unsere Kontakte zu internationalen Verbraucherorganisationen nutzen und abklären, ob es nicht auch in anderen Länder viele Menschen gibt, die sich durch das System Lyoness geschädigt sehen und bislang keine effiziente Möglichkeit gefunden haben, ihre Anzahlungen zurückzuerhalten," kündigt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, an.