Zum Inhalt

VKI-Erfolg gegen aggressive Schulwerbung

Das LG Linz gibt dem VKI in einem vom Konsumentenschutzministerium beauftragten Verbandsverfahren gegen die RLB OÖ Recht.

Es untersagt Raiffeisen, Kinder in Volksschulen so anzuwerben, dass sie den Kindern für den Fall der Eröffnung eines Sparbuches Geschenke in Aussicht stellt.

Das Hauptbegehren, der Bank die Werbung für ihre Produkte an Volksschulen grundsätzlich zu untersagen, wies das Gericht ab.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Stand: 24.7.2016).

LG Linz 12.7.2016 2 Cg 8/16y
Volltextservice
Klagevertreterin: Dr. Anne-Marie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Unterlassungserklärung von T-Mobile

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt.

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Erfolg bei Servicepauschale gegen Telekommunikationsanbieter

Im Auftrag des Sozialministeriums vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in mehreren Musterprozessen gegen T-Mobile Konsument:innen bei der Rückforderung der Servicepauschale. Jetzt kam es in zwei vom VKI geführten Verfahren zu erstinstanzlichen Entscheidungen. In beiden Fällen beurteilte das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien die Einhebung der Servicepauschale als unzulässig. Die Urteile sind rechtskräftig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang