Oikos Greek erweckt "auf kaum zu überbietende blickfangartige Weise" den Eindruck, es stamme aus Griechenland: der Name Oikos, der Zusatz "greek", die Verwendung einer griechisch anmutenden Schrift, die Abbildung griechisch-antiker Säulen und die blau-weiße Farbgestaltung.
Der Hersteller wandte ein, die mehrsprachigen, etwas unauffälligeren Hinweise "Yaourt á la grecque" - "Yoghurt op Griekse wijze" - "Joghurt nach griechischer Art" verdeutlichten den Konsumenten, dass es hier nur um die Beschreibung des Produkts handelt, und nicht um die Herkunft.
Außerdem sei Danone dem mündigen Konsumenten von zahlreichen Produkten nicht als griechischer "Originalhersteller" bekannt. Anders als das Erstgericht folgte das OLG Wien dem nicht.
Die Kunden müssen nicht wissen, dass ein europäisches Großunternehmen allenfalls keine einzige Produktionsstätte in Griechenland hat.
Der blickfangartige Eindruck weise hier so deutlich auf eine griechische Herkunft hin, dass die aufklärenden Zusätze bei weitem nicht ausreichten, den Konsumenten zu informieren, dass das Joghurt tatsächlich aus Deutschland stammt.
Auch der Umstand, dass Joghurt nicht nur in Griechenland hergestellt wird, sodass ein bevorzugtes Herkunftsland nicht zu erschließen sei, überzeugte das Gericht nicht - es handelt sich gerade nicht um herkömmliches Joghurt, wie es in Österreich produziert wird, sondern um ein landestypisches griechisches Produkt mit besonderen Eigenschaften zB betreffend Konsistenz und Fettgehalt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
OLG Wien 30.6.2016, 2 R 58/16p
Klagevertreterin: Dr. Anne-Marie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien