Der VKI klagte auf Unterlassung irreführender Geschäftspraktiken und bekam in zwei Instanzen Recht.
Das Etikett auf der Vorderseite suggeriere, dass das Produkt aus Griechenland stamme und mit Olivenöl und Schaf- oder Ziegenkäse hergestellt sei.
Eindeutig auch der Bezug auf Griechenland. So ist ein Hirte in typischer Tracht zu sehen, und auch das Wort "Patros" oder die Abbildung eines griechischen Bauernsalats lässt an Griechenland denken.
Zwar klärt der Hersteller auf der Rückseite des Glases über die deutsche Herkunft auf, aber keineswegs so deutlich, dass der Verbraucher bei flüchtiger Betrachtung diese Information wahrnehmen kann.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
OLG Wien 29.4.2016, 1 R 58/16f
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Klagsvertreterin Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle