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VKI-Erfolg gegen deutschen Käse "aus Griechenland"

Das Wiener Oberlandesgericht hält die Aufmachung des Patros-Schafskäse für irreführend (nicht rechtskräftig).

Der VKI kritisierte, dass der Käse vorgibt, ein griechischer zu sein, wenn er tatsächlich aus Deutschland stammt.

Der VKI klagte auf Unterlassung irreführender Geschäftspraktiken und bekam in zwei Instanzen Recht.

Das Etikett auf der Vorderseite suggeriere, dass das Produkt aus Griechenland stamme und mit Olivenöl und Schaf- oder Ziegenkäse hergestellt sei.

Eindeutig auch der  Bezug auf Griechenland. So ist ein Hirte in  typischer Tracht zu sehen, und auch das Wort "Patros" oder die Abbildung eines griechischen Bauernsalats lässt an Griechenland denken.

Zwar klärt der Hersteller auf der Rückseite des Glases über die deutsche Herkunft auf, aber keineswegs so deutlich, dass der Verbraucher bei flüchtiger Betrachtung diese Information wahrnehmen kann.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

OLG Wien 29.4.2016, 1 R 58/16f
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Klagsvertreterin Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle

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