Auf eine Unterlassungsklage des VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums hat das Wiener Handelsgericht nun Sky verurteilt, prominent hervorgehobene Werbeaussagen, wie "Jetzt Aktivierung GRATIS!", "Aktivierung EUR 0" zu unterlassen, wenn das Angebot nicht für Kunden gilt, in deren Haushalt ein Abonnement bei der Beklagten innerhalb der letzten drei Monate gekündigt wurde, und die Beklagte nicht deutlich darauf hinweist.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
HG Wien 9.2.2017, 19 Cg 45/16p
Klagevertreterin: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien