Unter dem Schlagwort "Reducteam" sprachen Zeitungsinserate Abnehmwillige mit der Ankündigung eines neuen Medikaments an, das den Kalorienverbrauch erhöhe und das Sättigungsgefühl schneller eintreten lasse. Nähere kostenlose Informationen wurden unter der "Reducteam"- Hotline in Aussicht gestellt.
Das damit gemeinte Präparat "Reductil" ist rezeptpflichtig, jede Werbung dafür, die sich an Laien richtet, nach dem Arzneimittelgesetz unzulässig.
Die Ankündigungen der Beklagten seien -nach Ansicht des Gerichts- so angelegt, dass die gesetzwidrige Werbung zwar nicht offen zu Tage trete, aber den Leser dazu ermuntere, sich mit dem Anbot zu befassen und den Namen des Mittels kostenlos und einfach zu erfahren- der werde zwar nicht genannt, aber durch die gewählte Umschreibung - Reducteam statt Reductil - zumindest angedeutet.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
HG Wien vom 6.5.2005, 19 Cg 41/05h
Klagsvertreter:
Dr Anne Marie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien