Zum Inhalt

VKI gegen AWD - Zweite Sammelklage eingebracht

Erste Verhandlung am 22.10.2009 am Handelsgericht Wien.

Die Sammelklagen-Aktion des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und im Zusammenwirken mit dem Prozessfinanzierer FORIS - ist in vollem Gang. Bei der ersten Sammelklage wird am 22.10.2009 erstmals bei Gericht verhandelt. Heute wurde aber bereits die nächste Sammelklage des VKI gegen den AWD eingebracht. Der Vorwurf lautet da wie dort: Der AWD hat durch systematische Fehlberatungen beim Verkauf von Aktien der Immofinanz konservativen Anlegern die Aktien als "so sicher wie ein Sparbuch" verkauft und satte Provisionen verdient. Die Anleger aber haben empfindliche Verluste erlitten.

Rund 7.000 Beschwerden über die Vermittlung von Aktien der Immofianz und der Immoeast durch Berater des AWD langten beim VKI ein. Rund 2.500 Anleger haben das Angebot des VKI zur Teilnahme an einer Sammelklagen-Aktion gegen den AWD angenommen. Da der AWD zu einer außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit nicht bereit war und nur auf "Verzögerung" gesetzt hat, werden diese Ansprüche nunmehr Schritt für Schritt gerichtlich geltend gemacht. Ende Juni hatte der VKI die erste Sammelklage (für 125 Geschädigte mit einem Streitwert von rund 2 Millionen Euro) beim Handelsgericht Wien eingebracht. Der AWD hat bislang den Vorwurf der systematischen Fehlberatung nur pauschal bestritten und vor allem darauf gesetzt, dass eine Sammelklage nicht zulässig sei. Das Gericht hat nun aber für 22.10.2009, 12.00 Uhr, Saal 708 am Handelsgericht Wien die erste Verhandlung angesetzt. Die gerichtliche Klärung der Vorwürfe nimmt also ihren Lauf.

Heute hat Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser für den VKI eine weitere Sammelklage (für 142 Geschädigte mit einem Streitwert von rund 2 Millionen Euro) beim Handelsgericht Wien überreicht. Auch hier wird dem AWD systematische Fehlberatung vorgeworfen und Schadenersatz verlangt.

"Der AWD wirbt damit, aus Fehlern zu lernen. Das wäre nur zu begrüßen. Doch dazu gehört auch, dass man für Fehler der Vergangenheit einsteht und zu einer raschen Lösung findet", fordert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Wir haben dem AWD angeboten, unsere Vorwürfe in einem Musterprozess - der Sammelklage 1 - gerichtlich zu klären und für den Rest der Fälle einen Verjährungsverzicht abzugeben. Das hat der AWD jedoch bislang abgelehnt. Ich habe den Eindruck, der AWD will sich in die Verjährung der Ansprüche flüchten."

Daher wird der VKI mit Unterstützung von FORIS weitere Sammelklagen einbringen, um die Verjährung von Ansprüchen zu verhindern und eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang