Zum Inhalt

VKI - Generali: Vergleich vereinbart!

VKI einigt sich mit Generali - Rahmenvergleich für MAXX Invest bzw. DWS Flex Pension-Fälle.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelaktion für Konsumenten durch, die eine fondsgebundene Lebensversicherung mit der Bezeichnung MAXX Invest (bzw. DWS Flex Pension) der Generali Versicherung abgeschlossen hatten und die sich hier beschwert sahen. Mehrere hundert Personen haben sich beim VKI gemeldet.

Der VKI hat sich nach längeren Verhandlungen mit der Generali auf einen angemessenen Vergleich geeinigt. Die Generali wird dafür insgesamt 6,1 Millionen aufwenden. Die betroffenen Teilnehmer haben die Möglichkeit, die vom VKI ausgehandelte Vergleichszahlung innerhalb von 6 Wochen anzunehmen.

Der VKI sieht die Vergleichszahlung an die Teilnehmer als faires Angebot der Generali Versicherung an und wird daher im Zusammenhang mit diesen zwei Produkten keine weiteren Sammelklagen, Verbandsklagen oder Musterprozesse betreiben. 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

2023 der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice „Ö-Ticket“ betreibt, geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln in den Vertragsbedingungen von Ö-Ticket, darunter auch solche, die „Servicegebühren“ für den Kauf von Veranstaltungstickets und deren Rückerstattung regeln.

Unterlassungserklärung der AUA

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang