Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - die AvW-Geschädigten durch Führung von Musterprozessen gegen die Masseverwalter, um wesentliche Rechtsfragen musterhaft zu klären. Am Dienstag 26.6.2012 fand nun in einem Musterprozess rund um den Börsekauf von Genuss-Scheinen die Verhandlung am LG Klagenfurt statt. Der zuständige Richter gab dem VKI im mündlich verkündeten Urteil Recht. Die Masseverwalter werden Rechtsmittel ergreifen, damit letztlich der Oberste Gerichtshof Klarheit schaffe.
Tausende AvW Geschädigte haben im Konkurs über das Vermögen der AvW Gruppe AG (GZ 41 S 65/10x LG Klagenfurt) Schadenersatzansprüche angemeldet. Die Masseverwalter haben diese Forderungen - zur Vorsicht - bestritten und haben mit dem VKI vereinbart, grundlegende Rechtsfragen in einigen wenigen Musterprozessen ausjudizieren zu lassen.
Am Dienstag 26.6.2012 fanden nunmehr die beiden ersten mündlichen Verhandlungen statt.
In einem Fall geht es um die Schadenersatzansprüche einer AvW Genußschein-Inhaberin, die die Papiere über die Börse gekauft hat und die ihre Ansprüche insbesondere auf die Prospekthaftung und auf die Haftung der AvW für das betrügerische Verhalten des Vorstandes Dr. Wolfgang Auer-Welsbach stützt.
In diesem Fall kam der Richter auch bereits heute zu seinem mündlich verkündeten Urteil: Der Geschädigten steht eine Konkursforderung zu. Nun geht das Verfahren in die Instanzen; schlußendlich soll rasch eine Grundsatzentscheidung des OGH erwirkt werden.
"Es freut uns, dass das Erstgericht zunächst einmal der Rechtsansicht des VKI gefolgt ist, dass den Geschädigten Konkursforderungen zustehen," sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Der VKI wird über den Fortgang der Rechtssachen weiter berichten.