Premiere Fernsehen hatte bei "12 Monatsabos" erst im Kleingedruckten darauf hingewiesen, dass man die Abos nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen kann. Demnach war nicht klar, ob Konsumenten über die 12 Monate ihres Abos hinaus gebunden sind und extra kündigen müssen oder ob das 12 Monats automatisch nach 12 Monaten endet.
Der Oberste Gerichtshof hat diese Vertragskonstruktionen als intransparent und unwirksam beurteilt.
Bei 16 weiteren Vertragsbestimmungen hatte sich Premiere in einem gerichtlichen Vergleich bereits im Juni 2005 verpflichtet, diese nicht mehr zu verwenden und sich nicht darauf zu berufen. Dabei ging es etwa um Leistungsänderungen, Preiserhöhungen und unbestimmte Kostenregelungen.