Der zu REWE Austria gehörende Penny Markt hatte mit einer Ersparnis von 16 Euro beim Kauf von Teebutter geworben. 59 statt 99 Cent, wenn der Kunde den "Original- Karton" mit 40 Packungen kaufe. Als eine Kundin - für Weihnachtskekse - das Angebot in Anspruch nehmen wollte, war es plötzlich nicht mehr so gemeint.
Der VKI klagte nach UWG und beantragte den Wettbewerbsverstoß mittels einstweiliger Verfügung sofort zu untersagen. Nachdem das Erstgericht den Antrag zunächst abgewiesen hatte, schlußendlich mit Erfolg.