Im September 2014 bewarb die Franz Felber & Co GmbH die "G’sunde Jause zum Schulstart". Angeboten wurden dabei ein Apfel, 0,25 l Kakao oder 0,2 l Apfelsaft sowie ein Muffin oder eine Wurstsemmel gefüllt mit einer Wurst ähnlich einer Wiener.
Der VKI beanstandete im Auftrag des Sozialministeriums die konkrete Werbung als "gesunde" Jause in der angeführten Zusammensetzung. Aus Sicht des VKI entspricht nur der Apfel den Ernährungsempfehlungen; ernährungsphysiologisch unzureichend sind die Wurstsemmel und der Muffin. In jeglicher Zusammensetzung weist die angebotene Jause einen Energie- und Fettgehalt auf, der für eine Zwischenmahlzeit eines Volksschul- oder Unterstufenschülers jedenfalls zu hoch ist. Die Bezeichnung als "Gesunde Jause" war daher aus Sicht des VKI unrichtig.
Das Verfahren endete mit einem gerichtlichen Vergleich, der zwischenzeitlich rechtswirksam wurde.
Die Bäckerei verpflichtete sich darin es in Zukunft zu unterlassen, von ihr angebotene Jausen für Schulkinder bestehend insbesondere aus einem Muffin oder einer Wurstsemmel samt Apfelsaft oder Kakao und einem Apfel, als "gesund" anzupreisen, obwohl diese Jausen hinsichtlich ihres Fett- und Kaloriengehalts spürbar über dem liegen, was 7-13-jährige im Rahmen einer Zwischenmahlzeit zu sich nehmen sollen und/oder diese Jausen in mehrfacher Hinsicht nicht den ernährungsphysiologischen Anforderungen an Zwischenmahlzeiten für 7-13-Jährige entsprechen, etwa, weil sie kein Vollkorn- oder Roggenmehl enthalten, die verwendete Wurst einen Fettgehalt von mehr als 20 % aufweist und darin Mehlspeisen wie zB ein Muffin enthalten sind.
HG Wien 30.6.2015, 57 Cg 7/15b
Klagevertreter: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien