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VKI-Klage gegen irreführende Aussagen von Hygiene Austria

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Sozialministeriums mit Klage gegen die Bewerbung von FFP2-Masken der Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria) als „Made in Austria“ vor. Hintergrund ist die massive Kritik am Vorgehen der Hygiene Austria im Zusammenhang mit der teilweisen Auslagerung der Produktion auf einen chinesischen Lohnfabrikanten. Ob derartige Masken als „Made in Austria“ vertrieben werden dürfen, müssen nunmehr die Gerichte klären.

Der im April 2020 gegründete österreichische -Masken-Hersteller Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria), ein Joint Venture der Lenzing AG und der Palmers Textil AG, steht seit Wochen in der Kritik im Zusammenhang mit der Herstellung von FFP2-Masken. Ein Teil der Masken wurde offenbar in China gefertigt. Händler haben Produkte der Firma daraufhin reihenweise aus dem Sortiment genommen.

Die Hygiene Austria hat in der Öffentlichkeit die heimische Produktion der FFP2-Masken als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben und dabei betont, dass die Versorgungssicherheit aber auch die Unabhängigkeit Österreichs durch den Bezug von hochqualitativen Masken im Fokus der Tätigkeit liegt. Außerdem wurde auf heimische Wertschöpfung und das Bestehen von 200 Arbeitsplätzen in Österreich hingewiesen.

Es wurde also neben anderen Informationen in besonderer Weise darauf abgestellt, dass es sich bei den Masken der Hygiene Austria um „Made in Austria“-Produkte handeln würde. Damit wurde aus Sicht des VKI eine besondere Erwartungshaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher geweckt.

Tatsächlich wurde, wie auch Hygiene Austria in späterer Folge kundtat, teilweise ein chinesischer Lohnfabrikant mit der Produktion von FFP2-Masken nach dem Baumuster der Hygiene Austria beauftragt, um einen Nachfrageanstieg zu bewältigen.

Nach Ansicht des VKI dürfen in China hergestellte Masken nicht als „Made in Austria“ bezeichnet und vertrieben werden. Rechtlich kommt es dabei auf die Erwartung des Durchschnittsverbrauchers an. Diesbezüglich gibt es zwar keine klare gesetzliche Vorgabe. Ein Baumuster allein reicht allerdings nicht aus, um ein Produkt als einheimisch darstellen zu können, so zumindest die bisherige Rechtsprechung in Deutschland. Dementsprechend wäre eine in China nach österreichischem Baumuster hergestellte FFP2-Maske keine Maske „Made in Austria“.

„Konsument*innen müssen sich in allen Bereichen auf Kennzeichnungen verlassen können. Sie sollten sich auch beim Kauf von Covid-Schutzprodukten darauf verlassen können, dass das, was die Werbung verspricht, auch tatsächlich eingehalten wird.  Der VKI geht seit Beginn der Pandemie im Auftrag meines Ressorts gegen irreführende Maßnahmen in allen Bereichen der Pandemie vor und führt auch zahlreiche Musterverfahren zur Klärung offener Fragen im Verbraucherrecht“, so Konsumentenschutzminister Anschober.

„Konsumentinnen und Konsumenten haben in besonderer Weise darauf vertraut, dass sie mit ihrem Kauf österreichische Produktion unterstützen und heimische Ware erhalten. Dieses Vertrauen ist massiv enttäuscht worden, wie zahlreiche Beschwerden deutlich machen. Aus unserer Sicht ist es irreführend, eine in China nach österreichischem Baumuster gefertigte Maske als ,Made in Austria‘-Maske zu bezeichnen. Es muss gerichtlich geklärt werden, ob eine derartige Vorgangsweise rechtens ist“, sagt Mag. Thomas Hirmke, Leiter Bereich Recht im VKI.

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