Zum Inhalt

VKI-Rechtsabteilung übersiedelt

Die Rechtsabteilung befindet sich nun in der VKI-Zentrale am Wiener Naschmarkt

Mit 3.9.2001 ist die Rechtsabteilung VKI hausintern übersiedelt. Zuvor befanden sich die Büros in den Räumen des VKI-Beratungszentrums in der Mariahilferstraße. Die neuen Räumlichkeiten befinden sich in der VKI-Zentrale am Wiener Naschmarkt:

VKI-Rechtsabteilung
Linke Wienzeile 18
A - 1060 Wien

Tel.: (+43 1) 588 77 - 320
Fax: (+43 1) 588 77 - 75
E-Mail: pkolba@vki.or.at

Die Mitarbeiter sind unter folgenden Klappen erreichbar:

Dr. Peter Kolba Leiter 333

Mag. Ursula Kogler Sachbearbeiterin 329

Mag. Thomas Hirmke Sachbearbeiter 293

Mag. Sebastian Schumacher UWG-Klagsprojekt 359

Brigitta Neubauer Sekretariat 320

Fred Weingartner CLAB-Projekt 291

Manfred Nuncic Sammelklage Zinsgleitklausel 214

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ wurde ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz erlassen, das umfassende Neuerungen für den österreichischen Strommarkt beinhaltet. Das ElWG ist in weiten Teilen seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Einzelne Bestimmungen (etwa der Sozialtarif) treten im Laufe des Jahres 2026 in Kraft.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang