Der VKI hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - ein Gerichtsverfahren beim Oberlandesgericht Wien gegen die BAWAG P.S.K. gewonnen. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln zum Zahlungsverzug in Verbraucher-Kreditverträgen (z.B. SuperschnellKredit, Wohnbaukredit).
Der VKI hat - im Auftrag des Sozialministeriums - allen betroffenen Verbrauchern die kostenlose Teilnahme an einer Sammelaktion zur Unterstützung und Durchsetzung ihrer Rechte angeboten.
Die BAWAG P.S.K. hatte Kreditnehmern, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten waren, auf Basis der betroffenen Klauseln unzulässige Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet.
Eine Teilnahme an der Sammelaktion war von Mitte April 2017 bis 28. Februar 2018 möglich, die Sammelaktion ist beendet. Sie können sich mit Ihrer Beschwerde nun direkt an die BAWAG P.S.K. wenden. Es reicht, wenn Sie sich auf die VKI - Aktion "unzulässig verrechneter Verzugszinsen und/oder Mahnspesen" bzw. auf die OLG-Wien Entscheidung vom 26.1.2017, 5 R 149/16t berufen und Ihre Kontonummer angeben.
Kontaktdaten:
BAWAG P.S.K.
Georg-Coch-Platz 2
1018 Wien
Tel: +43 (0) 5 99 05 - 0
Fax: +43 (0) 5 99 05 - 22840
E-Mail: kundenservice@bawagpsk.com
Vertiefende Informationen zur Entscheidung des OLG Wien finden Sie hier.
VKI-Sammelaktion: Einigung mit BAWAG P.S.K. - Unzulässige Verzugszinsen und Mahnspesen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat betroffene BAWAG P.S.K. Kunden unterstützt, unzulässig verrechnete Verzugszinsen und Mahnspesen zurückzufordern.